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Urkundenbeschaffung

26.07.2021 - Artikel

Wie und wo bekomme ich die notwendigen Unterlagen?


• Die Beschaffung der Unterlagen ist grundsätzlich Sache des Antragstellers.

Sollten Sie aus sprachlichen Gründen Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Unterlagen haben, wenden Sie sich bitte an deutschsprachige Bekannte oder ein Vermittlungsbüro (gestoría).

Die deutsche Botschaft in Uruguay beschäftigt keine vereidigten Übersetzer/-innen und kann daher auch keine Übersetzungs- und Dolmetscherdienste für Dritte anbieten. Ferner kann die deutsche Botschaft keine Empfehlung für Übersetzerbüros aussprechen oder die Richtigkeit oder Vollständigkeit einer Übersetzung bestätigen.

Auf der Internetseite des uruguayischen Verbands der Übersetzer finden sie vereidigte Übersetzer.


In der Botschaft werden grundsätzlich nur Kopien angenommen, Originalunterlagen werden dem Antragsteller wieder zurückgegeben und können sich daher nicht in der Botschaft befinden.


• Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit der Vorfahren
Antragsteller sind im Wesentlichen auf Unterlagen angewiesen, die in den Familien noch vorhanden sind. Nachweise über Pässe, Heimatscheine etc., die früher einmal von deutschen Behörden ausgestellt wurden, sind von den ausstellenden Behörden selbst nur noch etwa 10 bis maximal 30 Jahre später erhältlich (außer Personenstandsurkunden).

Kopien früherer Antragsvorgänge, z.B. von Verwandten, werden in der Botschaft Montevideo etwa 10 Jahre verwahrt, allerdings ohne Kopien von Dokumenten.


• Personenstandsurkunden
Deutsche Personenstandsurkunden können Sie schriftlich beim zuständigen Standesamt beantragen. Viele Standesämter bieten einen Internet-Bestellservice an. Die Adresse des Standesamtes finden Sie über die Homepage der betreffenden Stadt, (www.name-der-stadt.de).
Uruguayische Personenstandsurkunden erhalten Sie auf dieser Seite. Die Apostillen erhalten Sie auf dieser Seite.


• Bescheinigung über Nichterwerb einer fremden Staatsangehörigkeit
Eine Bescheinigung „Certificado de No-uruguayo“ erhalten Sie bei der Corte Electoral.
Wird die Nichterwerbsbescheinigung eines weiteren Staates benötigt, erkundigen Sie sich bitte bei den dortigen Behörden, ggf. bei der Botschaft des betreffenden Staates in Montevideo oder bei der deutschen Botschaft des betreffenden Landes, auf welche Weise dieser Nachweis erbracht werden kann.


• Auszug aus den Konsulatsmatrikeln
Ist Ihr Vorfahre vor 1904 ausgewandert, so hat Ihr Vorfahre automatisch nach Ablauf von 10 Jahren Aufenthalt im Ausland die deutsche Staatsangehörigkeit verloren, wenn er sich nicht bei einem deutschen Konsulat in die Konsulatsmatrikel ( = Register der im jeweiligen Amtsbezirk wohnhaften Deutschen) hat eintragen lassen. Bei einer Auswanderung ab dem 01.01.1904 ist dementsprechend keine Vorlage einer Konsulatsmatrikel mehr erforderlich.
Die Konsulatsmatrikeln der Botschaft Montevideo existieren nicht mehr. Deshalb müssen andere Unterlagen statt der Konsulatsmatrikel vorgelegt werden (zum Beispiel: z.B. deutsche Reisepässe, Heimatscheine, Reiseunterlagen über die zwischenzeitliche Rückkehr nach Deutschland).


• Meldebescheinigungen
Eine Meldebescheinigung (siehe Musterschreiben) kann beim zuständigen Einwohnermeldeamt/ Bürgerbüro beantragt werden, das die Anfrage ggf. an das Stadtarchiv weiterleitet. Die Adresse finden Sie über die Homepage der betreffenden Stadt.


Die Botschaft kann keine Beschaffung von Unterlagen übernehmen.

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