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Beibehaltungsgenehmigung

10.04.2018 - Artikel

Gesetzliche Regelung

Nach § 25 StAG verliert ein Deutscher, der auf Antrag eine ausländische Staatsangehörigkeit erwirbt, grundsätzlich automatisch seine deutsche Staatsangehörigkeit, sofern er nicht vorher eine schriftliche Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten hat.

Ausnahmen

Der automatische Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit ohne Antrag führt nicht zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit. Wer durch Geburt oder durch Abstammung eine ausländische und gleichzeitig durch Abstammung von einem deutschen Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat, verliert die deutsche Staatsangehörigkeit nicht. Eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht nötig.
Seit dem 28.08.2007 verliert ein Deutscher seine deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn er nach diesem Tag die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates oder der Schweiz auf eigenen Antrag erwirbt. Auch in diesem Fall ist eine Beibehaltungsgenehmigung nicht nötig.

Einbürgerungen in anderen Staaten

Sofern Sie sich in einem anderen Staat einbürgern lassen und gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit beibehalten möchten, besteht die Möglichkeit, eine Beibehaltungsgenehmigung zu beantragen. Zuständig für die Erteilung von Beibehaltungsgenehmigungen für im Ausland lebende Deutsche ist das Bundesverwaltungsamt.
Bei dem dort folgenden Verwaltungsverfahren werden auch die privaten Beweggründe des Antragstellers berücksichtigt. Fortbestehende Bindungen an Deutschland und gewichtige Gründe für den Erwerb der anderen Staatsangehörigkeit müssen nachgewiesen werden. Die Beibehaltungsgenehmigung wird im Regelfall nur bei Erwerb der Staatsangehörigkeit des Aufenthaltsstaates ausgestellt.
Allgemeine Hinweise, Merkblätter zum Verfahren und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der
Webseite des Bundesverwaltungsamts
Einen Antrag auf Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung können Sie nach Terminvereinbarung bei der Botschaft einreichen.

Terminvereinbarung

Die Antragsformulare finden Sie hier:

Antrag auf Genehmigung der Beibehaltung für Personen ab 16 Jahre
Antrag auf Genehmigung der Beibehaltung für Kinder unter 16 Jahre

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