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Rentenangelegenheiten

Älteres Ehepaar beim Spaziergang, © colourbox.com
Hinweis zur Lebensbescheinigung 2022
Nachdem in den Jahren 2020 und 2021 aufgrund der COVID-19-Pandemie auf eine amtliche Bestätigung der Lebensbescheinigung von Rentenempfängern verzichtet wurde, ist diese ab 2022 wieder erforderlich.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Das bedeutet, dass eine Bestätigung der Lebensbescheinigung durch eine Behörde / amtliche Stelle im jeweiligen Wohnsitzland 2022 erforderlich ist.
Allgemeine Hinweise
Die Auszahlung einer aus Deutschland stammenden Rente bzw. die Übersendung von Rentenschecks erfolgen nicht über die Deutsche Botschaft Montevideo, sondern über die jeweilige Rentenversicherung.
Bitte denken Sie daran, bei Fragen stets den Namen Ihrer Rentenversicherung und Ihre Versicherungsnummer anzugeben.
Bei Fragen zu Rentenzahlungen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Rentenversicherung. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte Ihrem letzten Rentenbescheid.
Weitere Kontaktdaten finden Sie hier:
Amt für Wiedergutmachung in Saarburg (Wiedergutmachungsrenten)
Informationen zur Besteuerung deutscher Renten
Im folgenden Merkblatt hat die Deutsche Botschaft Montevideo Informationen zusammengestellt, die die Besteuerung deutscher Renten betreffen.
Informationen zur Besteuerung deutscher Renten
Anerkennungsleistung für Ghettoarbeit und Rentenersatzzuschlag
Die Arbeitsgruppe Anerkennungsleistung für Ghettoarbeit (AG AfG) entscheidet über Anträge auf Einmalzahlung für eine Tätigkeit in einem Ghetto während der NS-Zeit. Auf Antrag können Verfolgte, die sich zwangsweise in einem Ghetto aufhielten und arbeiteten, eine einmalige Leistung in Höhe von 2.000 Euro erhalten. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen.
Weitere Informationen
Falls Sie eine monatliche Rentenzahlung nicht erhalten haben, setzen Sie sich bitte direkt mit Ihrer Rentenversicherung in Verbindung. Diese wird dann sofort die mit der Zahlung beauftragte Bank…
Die Rentenzahlung endet mit Ablauf des Monats, in dem der Rentenempfänger verstirbt. Rentenzahlungen, die nach diesem Zeitpunkt noch vorgenommen werden, müssen an die Rentenversicherung…