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Rentenangelegenheiten

Foto eines älteren Ehepaares beim Spaziergang

Älteres Ehepaar beim Spaziergang, © colourbox.com

Artikel

Altersrente/ Hinterbliebenenrente

Rentenzahlungen werden nicht von den deutschen Auslandsvertretungen geleistet, sondern von den verschiedenen deutschen Rentenversicherungen. Für Informationen zu Ihrer Altersrente können Sie sich direkt an die deutschen Rentenversicherer wenden.


Antrag auf Altersrente/Hinterbliebenenrente

Renten aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung werden geleistet, wenn ein Antrag vorliegt und alle Voraussetzungen erfüllt sind (z.B. bestimmte Anzahl von Jahren, in denen Beiträge gezahlt wurden, Alter).

Informationen zum Thema Arbeiten in Deutschland und Uruguay finden Sie in einer Broschüre der Deutschen Rentenversicherung. Die Broschüre gibt Auskunft über:

  • das deutsch-uruguayische Sozialversicherungsabkommen
  • wie sie sich auf das deutsche Recht auswirken
  • welche Ansprüche Sie in Uruguay haben
  • welche Leistungen Sie in beiden Ländern bekommen können
  • Rentenzahlung auch ins Ausland
  • Ihre Ansprechpartner

Broschüre Arbeiten in Deutschland und Uruguay

Antragsformulare können Sie von der Homepage der deutschen Rentenversicherung herunterladen und direkt an die deutsche Rentenbehörde übersenden. Erfahrungsgemäß müssen Sie mit einer Bearbeitungszeit von sechs Monaten rechnen. Sachstandsanfragen richten Sie bitte direkt an die Stelle, an die Sie Ihre Antragsunterlagen übersandt haben.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Auslandsvertretungen nur allgemeine Auskünfte geben können. Die Auslandsvertretungen sind nicht die Filialen der Rentenversicherung im Ausland. Eine inhaltliche Beratung zu Fragen eventueller Ansprüche, zur Rentenberechnung etc. muss daher den Spezialisten der Rentenbehörde überlassen bleiben.


Weitere Informationen der Deutschen Rentenversicherung:
Rente im Ausland
Fragen zu Rente und Arbeit im Ausland


Zuständige Rentenbehörde

Grundsätzlich ist für Sie der Versicherungsträger zuständig, an den Sie Ihre deutschen Beiträge gezahlt haben. Haben Sie Ihren letzten deutschen Beitrag an einen Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung gezahlt (ehemals Landesversicherungsanstalten), ist die

Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen
Geschäftsstelle Bremen – Sachbereich 3.480
Postfach 103703
28037 Bremen
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 421 3407-0
Fax: +49 421 3407-257
E-Mail: uruguay@drv-oldenburg-bremen.de

für Sie zuständig.

Haben Sie zu irgendeinem Zeitpunkt einen deutschen Beitrag zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (ehemals Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt, Seekasse) gezahlt, ist Ihr Ansprechpartner die:

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Regionaldirektion Nord – Standort Hamburg
20404 Hamburg
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 40 303 88-0
Fax: +49 40 303 88-1399
E-Mail: hamburg@kbs.de

Wenn Sie Ihren letzten deutschen Beitrag an die Deutsche Rentenversicherung Bund (ehemals Bundesversicherungsanstalt für Angestellte) gezahlt haben, wenden Sie sich bitte an die:

Deutsche Rentenversicherung Bund
Dezernat 5005
10704 Berlin
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 30 865-0
Fax: +49 30 865-27240
E-Mail: drv@drv-bund.de

Haben Sie noch keine deutschen Beiträge gezahlt, wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung Bund. Sie ermittelt den zuständigen Träger für Sie.


Widergutmachung/Zwangsarbeiterentschädigung

Die Wiedergutmachung von NS-Unrecht ist - außer in den Fällen von Zwangsarbeit - weitgehend abgeschlossen. Hier können Sie eine Broschüre des Bundesfinanzministeriums herunterladen, die alle Regelungen zur Entschädigung für NS-Unrecht und Wiedergutmachung zusammenfasst.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2018-03-05-entschaedigung-ns-unrecht.html


Lebensbescheinigung


Wenn Sie Anspruch auf eine deutsche Rentenzahlung der gesetzlichen Renten- oder gesetzlichen Unfallversicherung sowie Zusatzversorgung haben, werden Sie einmal im Jahr aufgefordert, einen Lebensnachweis zu erbringen. Dies erfolgt regelmäßig zusammen mit der Anpassungsmitteilung Ihrer Rentenhöhe.

Der jährliche Lebensnachweis kann ab dem Jahr 2024 weltweit wahlweise physisch per Formblatt oder digital erbracht werden; wir empfehlen Ihnen die Nutzung des digitalen Verfahrens.

Nähere Informationen zu beiden Verfahren (Formblatt Lebensbescheinigung (LB)) oder digitaler Lebensnachweis (DLN) finden Sie unter:

www.rentenservice.de/LB

www.rentenservice.de/DLN

Bitte beachten Sie: Wenn Sie zwecks Bestätigung der Lebensbescheinigung eine Bestätigungsstelle aufsuchen möchten, können Sie die Lebensbescheinigung auch bei einer uruguayischen Behörde an Ihrem Wohnort beglaubigen lassen und müssen nicht unbedingt die Deutsche Botschaft aufsuchen.

Nutzen Sie vorrangig bitte das digitale Verfahren (DLN), welches Sie sicher, kostenfrei und bequem von zuhause erbringen können, unabhängig von Feiertagen und Öffnungszeiten. Sie können über Ihr Smartphone/ Tablet per QR-Code den Nachweis erbringen. Dieses Verfahren ist insbesondere auch vor dem Hintergrund vorteilhaft, da einige Behörden keine Bestätigung vornehmen. Das Schreiben „Digitaler Lebensnachweis“ inklusive QR-Code wird Ihnen zusammen mit der Anpassungsmitteilung und der papiergebundenen Lebensbescheinigung zugesandt.

Wenn Sie zur Deutschen Botschaft kommen wollen, dann gilt Folgendes: Für die Ausstellung einer Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung bzw. beim Renten Service der Deutschen Post wenden Sie sich bitte persönlich während der Besucherzeiten an die deutschen Vertretungen.

Sie müssen persönlich erscheinen! Bitte bringen Sie ein gültiges amtliches Ausweispapier mit Lichtbild (z.B. Reisepass, Personalausweis) mit.

Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst vorsprechen können, kann dies eine Person Ihres Vertrauens für Sie tun. Eine aktuelle ärztlichen Bescheinigung (nicht älter als 48 Stunden) auf der Lebensbescheinigung im Teil C1 (Rückseite) ist notwendig.

Die Ausstellung einer Lebensbescheinigung für Renten- und Pensionszwecke ist gebührenfrei (Ausnahmen: Betriebsrenten, Zusatzrenten, z.B. aus der privaten Rentenversicherung oder ausländische Renten: hierfür gibt es ein vorgefertigtes Formular, die Gebühr beträgt 34,10 Euro.)


Verzögerte Zahlungen, Änderungen von Adresse oder Bankdaten

Sollte eine Zahlung ausgeblieben sein, müssen Sie die auszahlende Behörde informieren.

Fast alle deutschen Altersrenten werden im Auftrag der Deutschen Rentenversicherungen durch den NL Renten Service ausgezahlt. Dieser ist wie folgt erreichbar:

Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
13496 Berlin
Internet: https://www.deutschepost.de/de/r/rentenservice.html

In dringenden Fällen können Sie den Rentenservice auch telefonisch informieren: +49-221-5692-777

Bitte geben Sie jeweils Ihre Rentennummer (zu finden auf dem Rentnerausweis) an sowie den Monat, für den die Zahlung ausgeblieben ist.

Wenn Sie umgezogen sind oder sich Ihre Kontonummer geändert hat, melden Sie diese Informationen ebenfalls unverzüglich dem NL Renten Service. Die oben genannte Homepage des NL Renten Service bietet dafür ein vorgefertigtes Online-Formular an.
Wenn Ihre Rente nicht vom NL Renten Service ausgezahlt wird, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Rentenbehörde. Welche Rentenbehörde für Sie zuständig ist, können Sie entweder Ihrem Rentnerausweis entnehmen, oder einem Schreiben, dass Sie von der Rentenbehörde erhalten haben.


Informationen zur Rentenbesteuerung

Seit einer Gesetzesänderung im Jahre 2005 müssen Renten in Deutschland versteuert werden. Dies gilt auch für Rentenempfänger mit Wohnsitz im Ausland. Steuerpflichtig sind sowohl Rentenansprüche der gesetzlichen Rentenversicherung aus eigener Erwerbstätigkeit als auch Witwen- und Waisenrenten sowie Leistungen aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen, betrieblichen Altersversorgungen und privaten Altersvorsorgeverträgen.

Zuständig für die Besteuerung der Rentenempfänger im Ausland, die keine sonstigen Einnahmen, z.B. durch Mieteinkünfte in Deutschland erzielen, ist seit dem 01.01.2009 zentral das Finanzamt Neubrandenburg.

Anschrift:
Finanzamt Neubrandenburg (RiA)
Postfach 110140
17041 Neubrandenburg
Tel. +49 395 44222 – 47000
Fax. + 49 395 44222 – 47100
E-Mail: ria@finanzamt-neubrandenburg.de
Webseite: www.finanzamt-neubrandenburg.de

Alle Rentenempfänger sind gesetzlich verpflichtet, unabhängig von der Höhe der Rente, einmal jährlich eine Steuererklärung abzugeben.

Erst nach Eingang der Steuererklärung kann das Finanzamt berechnen, ob überhaupt eine Steuerpflicht besteht.

Das Finanzamt hat eine Internetseite eingerichtet, die ausführlich zu Fragen der Rentenbesteuerung im Ausland informiert. Diese Seite ist auch in englischer Sprache verfügbar.

Insbesondere werden der Unterschied zwischen „beschränkter“ und „unbeschränkter Steuerpflicht“ und die für die Wahl nötigen Voraussetzungen erklärt.

Die Wahl und die Benutzung der richtigen Formulare kann Einfluss auf die Höhe der zu zahlenden Steuer haben.

Weitere Informationen:

Besteuerung der Rente – Informationen der Deutschen Rentenversicherung

Rentenbesteuerung – Informationen des Bundesfinanzministeriums

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Uruguay


Tod eines Rentenempfängers

Wenn ein/e Rentenempfänger/in stirbt, muss die Deutsche Rentenversicherung über den Sterbefall informiert werden, damit die Rentenzahlung eingestellt werden kann. Dies kann grundsätzlich durch die Angehörigen selbst geschehen.

Folgende Informationen/Dokumente müssen an die Deutsche Rentenversicherung weiter geleitet werden:

  • Name und Geburtsdatum des/der Rentenempfänger/in/s
  • Sterbedatum
  • Rentennummer und Name der Rentenbehörde (zu finden auf dem Rentnerausweis oder einem früheren Schreiben der Rentenbehörde)
  • Name und Kontaktdaten des „executors of the estate“ oder der Erben
  • wenn möglich fügen Sie die Sterbeurkunden oder Sterbebescheinigung des Arztes bei.

Die Rente wird noch für den Monat gezahlt, in dem der/die Rentenberechtigte gestorben ist. Alle anderen eingehenden Rentenzahlungen müssen an die Deutsche Rentenversicherung zurückerstattet werden.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Rentenbehörde eine gewisse Bearbeitungszeit zur Einstellung der Rente benötigt. Da viele Renten zu Beginn des Monats gezahlt werden, kommt es häufig zu Überzahlungen. Die Rentenbehörde versucht diese Überzahlungen entweder direkt von der Bank, bei der der/die Rentenberechtigte sein Konto hatte, zurück zu erhalten oder setzt sich mit den Angehörigen in Verbindung. Sollte die Rente per Scheck gezahlt worden sein, lösen Sie Schecks, die dem Rentner nicht mehr zustanden, bitte nicht ein.

Fast alle deutschen Altersrenten werden im Auftrag der Deutschen Rentenversicherungen durch den NL Renten Service ausgezahlt. Sofern die Rente vom NL Renten Service gezahlt wird, senden Sie die Sterbemitteilung an:

Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
13496 Berlin

Für die Beantragung einer Hinterbliebenenrente wenden Sie sich bitte an den für die Rentenzahlung zuletzt zuständigen Versicherungsträger.


FAQ zur gesetzlichen Rente - Häufig gestellte Fragen

(Link zum Rentenservice der Deutschen Post)

Weitere Informationen

Falls Sie eine monatliche Rentenzahlung nicht erhalten haben, setzen Sie sich bitte direkt mit Ihrer Rentenversicherung in Verbindung. Diese wird dann sofort die mit der Zahlung beauftragte Bank…

Ausbleiben von Rentenzahlungen

Die Rentenzahlung endet mit Ablauf des Monats, in dem der Rentenempfänger verstirbt. Rentenzahlungen, die nach diesem Zeitpunkt noch vorgenommen werden, müssen an die Rentenversicherung…

Wenn ein Rentenempfänger verstorben ist

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