Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Rentenangelegenheiten

Foto eines älteren Ehepaares beim Spaziergang

Älteres Ehepaar beim Spaziergang, © colourbox.com

Artikel

Altersrente/ Hinterbliebenenrente

Rentenzahlungen werden nicht von den deutschen Auslandsvertretungen geleistet, sondern von den verschiedenen deutschen Rentenversicherungen. Für Informationen zu Ihrer Altersrente können Sie sich direkt an die deutschen Rentenversicherer wenden.


Antrag auf Altersrente/Hinterbliebenenrente

Renten aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung werden geleistet, wenn ein Antrag vorliegt und alle Voraussetzungen erfüllt sind (z.B. bestimmte Anzahl von Jahren, in denen Beiträge gezahlt wurden, Alter).

Informationen zum Thema Arbeiten in Deutschland und Uruguay finden Sie in einer Broschüre der Deutschen Rentenversicherung. Die Broschüre gibt Auskunft über:

  • das deutsch-uruguayische Sozialversicherungsabkommen
  • wie sie sich auf das deutsche Recht auswirken
  • welche Ansprüche Sie in Uruguay haben
  • welche Leistungen Sie in beiden Ländern bekommen können
  • Rentenzahlung auch ins Ausland
  • Ihre Ansprechpartner

Broschüre Arbeiten in Deutschland und Uruguay

Antragsformulare können Sie von der Homepage der deutschen Rentenversicherung herunterladen und direkt an die deutsche Rentenbehörde übersenden. Erfahrungsgemäß müssen Sie mit einer Bearbeitungszeit von sechs Monaten rechnen. Sachstandsanfragen richten Sie bitte direkt an die Stelle, an die Sie Ihre Antragsunterlagen übersandt haben.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Auslandsvertretungen nur allgemeine Auskünfte geben können. Die Auslandsvertretungen sind nicht die Filialen der Rentenversicherung im Ausland. Eine inhaltliche Beratung zu Fragen eventueller Ansprüche, zur Rentenberechnung etc. muss daher den Spezialisten der Rentenbehörde überlassen bleiben.


Weitere Informationen der Deutschen Rentenversicherung:
Rente im Ausland
Fragen zu Rente und Arbeit im Ausland


Zuständige Rentenbehörde

Grundsätzlich ist für Sie der Versicherungsträger zuständig, an den Sie Ihre deutschen Beiträge gezahlt haben. Haben Sie Ihren letzten deutschen Beitrag an einen Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung gezahlt (ehemals Landesversicherungsanstalten), ist die

Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen
Geschäftsstelle Bremen – Sachbereich 3.480
Postfach 103703
28037 Bremen
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 421 3407-0
Fax: +49 421 3407-257
E-Mail: uruguay@drv-oldenburg-bremen.de

für Sie zuständig.

Haben Sie zu irgendeinem Zeitpunkt einen deutschen Beitrag zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (ehemals Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt, Seekasse) gezahlt, ist Ihr Ansprechpartner die:

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Regionaldirektion Nord – Standort Hamburg
20404 Hamburg
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 40 303 88-0
Fax: +49 40 303 88-1399
E-Mail: hamburg@kbs.de

Wenn Sie Ihren letzten deutschen Beitrag an die Deutsche Rentenversicherung Bund (ehemals Bundesversicherungsanstalt für Angestellte) gezahlt haben, wenden Sie sich bitte an die:

Deutsche Rentenversicherung Bund
Dezernat 5005
10704 Berlin
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 30 865-0
Fax: +49 30 865-27240
E-Mail: drv@drv-bund.de

Haben Sie noch keine deutschen Beiträge gezahlt, wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung Bund. Sie ermittelt den zuständigen Träger für Sie.


Widergutmachung/Zwangsarbeiterentschädigung

Die Wiedergutmachung von NS-Unrecht ist - außer in den Fällen von Zwangsarbeit - weitgehend abgeschlossen. Hier können Sie eine Broschüre des Bundesfinanzministeriums herunterladen, die alle Regelungen zur Entschädigung für NS-Unrecht und Wiedergutmachung zusammenfasst.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2018-03-05-entschaedigung-ns-unrecht.html


Lebensbescheinigung

Empfänger einer deutschen Rente erhalten einmal jährlich eine „Erklärung zum Weiterbezug einer Rente aus der Bundesrepublik Deutschland (Lebensbescheinigung)“. Das Formular wird Ihnen direkt von der zuständigen Rentenbehörde in Deutschland zugeschickt. Bitte beachten Sie die mit dem Formular übersandten Hinweise, da diese wichtige Informationen für Sie enthalten.

Das unterschriebene und von einer amtlichen Stelle bestätigte Formular muss innerhalb der auf dem Formular genannten Frist an die zuständige Behörde zurückgesandt werden. Wenn bis zum Fristablauf kein Rücklauf der Lebensbescheinigung festgestellt wird, versendet die zuständige Behörde eine erneute Aufforderung. Wird auch dieser nicht nachgekommen, wird die Rentenzahlung zunächst eingestellt.

Die Unterschrift auf der Lebensbescheinigung muss durch eine amtliche Stelle bestätigt werden. Sollte die empfangsberechtigte Person nicht mehr in der Lage sein, die Lebensbescheinigung eigenhändig zu unterschreiben, so kann stattdessen eine bevollmächtigte Person unterschreiben. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass der Rentenbehörde die entsprechende Vollmacht vorliegt.

Können Sie Ihre Lebensbescheinigung aus Krankheitsgründen nicht persönlich unterschreiben, muss Ihr Arzt dies zusätzlich auf der Lebensbescheinigung bestätigen.

Wichtig:

Sollte Ihre Rente nicht von der Deutschen Rentenversicherung, sondern von einem anderen Versicherungsträger gezahlt werden, achten Sie bitte genau auf die Hinweise zur Beglaubigung der Lebensbescheinigung im Begleitschreiben. Sollte in Ausnahmefällen ggf. eine Beglaubigung durch die zuständige Auslandsvertretung notwendig sein, so wird Ihr Formular einen entsprechenden Hinweis enthalten.

In diesen Fällen können die Lebensbescheinigungen für Rentenzwecke zur Vorlage in Deutschland ausnahmsweise auch durch die Botschaft in Montevideo bestätigt werden. Eine Gebühr wird bei staatlichen Renten nicht erhoben. Bitte erscheinen Sie persönlich und bringen Sie Ihr gültiges Ausweisdokument mit.

Die unterschriebene und von einer amtlichen Stelle bestätigte Lebensbescheinigung schicken Sie bitte direkt an die auf der Lebensbescheinigung genannte Behörde, in der Regel ist dies:

Deutsche Post AG
NL Renten Service
04078 Leipzig
Deutschland
E-Mail: LB2022@deutschepost.de
Fax: +49 69 6530 1510 865

Die Rentenversicherungsträger übersenden die Formulare normalerweise bis Juli eines Jahres. Sollten Sie bis Mitte August kein Schreiben erhalten haben, können Sie das Formular „Lebensbescheinigung“ auf rentenservice.de herunterladen. Das Formular ist in 26 Sprachen verfügbar.

Für Anfragen in Bezug auf Rentenzahlungen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Rentenbehörde in Deutschland.


Verzögerte Zahlungen, Änderungen von Adresse oder Bankdaten

Sollte eine Zahlung ausgeblieben sein, müssen Sie die auszahlende Behörde informieren.

Fast alle deutschen Altersrenten werden im Auftrag der Deutschen Rentenversicherungen durch den NL Renten Service ausgezahlt. Dieser ist wie folgt erreichbar:

Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
13496 Berlin
Internet: https://www.deutschepost.de/de/r/rentenservice.html

In dringenden Fällen können Sie den Rentenservice auch telefonisch informieren: +49-221-5692-777

Bitte geben Sie jeweils Ihre Rentennummer (zu finden auf dem Rentnerausweis) an sowie den Monat, für den die Zahlung ausgeblieben ist.

Wenn Sie umgezogen sind oder sich Ihre Kontonummer geändert hat, melden Sie diese Informationen ebenfalls unverzüglich dem NL Renten Service. Die oben genannte Homepage des NL Renten Service bietet dafür ein vorgefertigtes Online-Formular an.
Wenn Ihre Rente nicht vom NL Renten Service ausgezahlt wird, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Rentenbehörde. Welche Rentenbehörde für Sie zuständig ist, können Sie entweder Ihrem Rentnerausweis entnehmen, oder einem Schreiben, dass Sie von der Rentenbehörde erhalten haben.


Informationen zur Rentenbesteuerung

Seit einer Gesetzesänderung im Jahre 2005 müssen Renten in Deutschland versteuert werden. Dies gilt auch für Rentenempfänger mit Wohnsitz im Ausland. Steuerpflichtig sind sowohl Rentenansprüche der gesetzlichen Rentenversicherung aus eigener Erwerbstätigkeit als auch Witwen- und Waisenrenten sowie Leistungen aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen, betrieblichen Altersversorgungen und privaten Altersvorsorgeverträgen.

Zuständig für die Besteuerung der Rentenempfänger im Ausland, die keine sonstigen Einnahmen, z.B. durch Mieteinkünfte in Deutschland erzielen, ist seit dem 01.01.2009 zentral das Finanzamt Neubrandenburg.

Anschrift:
Finanzamt Neubrandenburg (RiA)
Postfach 110140
17041 Neubrandenburg
Tel. +49 395 44222 – 47000
Fax. + 49 395 44222 – 47100
E-Mail: ria@finanzamt-neubrandenburg.de
Webseite: www.finanzamt-neubrandenburg.de

Alle Rentenempfänger sind gesetzlich verpflichtet, unabhängig von der Höhe der Rente, einmal jährlich eine Steuererklärung abzugeben.

Erst nach Eingang der Steuererklärung kann das Finanzamt berechnen, ob überhaupt eine Steuerpflicht besteht.

Das Finanzamt hat eine Internetseite eingerichtet, die ausführlich zu Fragen der Rentenbesteuerung im Ausland informiert. Diese Seite ist auch in englischer Sprache verfügbar.

Insbesondere werden der Unterschied zwischen „beschränkter“ und „unbeschränkter Steuerpflicht“ und die für die Wahl nötigen Voraussetzungen erklärt.

Die Wahl und die Benutzung der richtigen Formulare kann Einfluss auf die Höhe der zu zahlenden Steuer haben.

Weitere Informationen:

Besteuerung der Rente – Informationen der Deutschen Rentenversicherung

Rentenbesteuerung – Informationen des Bundesfinanzministeriums

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Uruguay


Tod eines Rentenempfängers

Wenn ein/e Rentenempfänger/in stirbt, muss die Deutsche Rentenversicherung über den Sterbefall informiert werden, damit die Rentenzahlung eingestellt werden kann. Dies kann grundsätzlich durch die Angehörigen selbst geschehen.

Folgende Informationen/Dokumente müssen an die Deutsche Rentenversicherung weiter geleitet werden:

  • Name und Geburtsdatum des/der Rentenempfänger/in/s
  • Sterbedatum
  • Rentennummer und Name der Rentenbehörde (zu finden auf dem Rentnerausweis oder einem früheren Schreiben der Rentenbehörde)
  • Name und Kontaktdaten des „executors of the estate“ oder der Erben
  • wenn möglich fügen Sie die Sterbeurkunden oder Sterbebescheinigung des Arztes bei.

Die Rente wird noch für den Monat gezahlt, in dem der/die Rentenberechtigte gestorben ist. Alle anderen eingehenden Rentenzahlungen müssen an die Deutsche Rentenversicherung zurückerstattet werden.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Rentenbehörde eine gewisse Bearbeitungszeit zur Einstellung der Rente benötigt. Da viele Renten zu Beginn des Monats gezahlt werden, kommt es häufig zu Überzahlungen. Die Rentenbehörde versucht diese Überzahlungen entweder direkt von der Bank, bei der der/die Rentenberechtigte sein Konto hatte, zurück zu erhalten oder setzt sich mit den Angehörigen in Verbindung. Sollte die Rente per Scheck gezahlt worden sein, lösen Sie Schecks, die dem Rentner nicht mehr zustanden, bitte nicht ein.

Fast alle deutschen Altersrenten werden im Auftrag der Deutschen Rentenversicherungen durch den NL Renten Service ausgezahlt. Sofern die Rente vom NL Renten Service gezahlt wird, senden Sie die Sterbemitteilung an:

Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
13496 Berlin

Für die Beantragung einer Hinterbliebenenrente wenden Sie sich bitte an den für die Rentenzahlung zuletzt zuständigen Versicherungsträger.


FAQ zur gesetzlichen Rente - Häufig gestellte Fragen

(Link zum Rentenservice der Deutschen Post)

Weitere Informationen

Falls Sie eine monatliche Rentenzahlung nicht erhalten haben, setzen Sie sich bitte direkt mit Ihrer Rentenversicherung in Verbindung. Diese wird dann sofort die mit der Zahlung beauftragte Bank…

Ausbleiben von Rentenzahlungen

Die Rentenzahlung endet mit Ablauf des Monats, in dem der Rentenempfänger verstirbt. Rentenzahlungen, die nach diesem Zeitpunkt noch vorgenommen werden, müssen an die Rentenversicherung…

Wenn ein Rentenempfänger verstorben ist

nach oben