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Staatsangehörigkeitsausweis

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Der Staatsangehörigkeitsausweis ist der verbindliche Nachweis darüber, dass eine Person die deutsche Staatsangehörigkeit hat.
Für im Ausland wohnhafte Antragsteller ist das Bundesverwaltungsamt zuständig. Im Verfahren zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit prüft es, ob der Antragsteller die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Es wird dabei geprüft, wann und wodurch der Antragsteller die deutsche Staatsangehörigkeit erworben und ob er sie nicht verloren hat. Kann die deutsche Staatsangehörigkeit festgestellt werden, wird als Nachweis ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt.
Anträge können bei der Botschaft eingereicht werden.
Bis zum 27.08.2007 ausgestellte Staatsangehörigkeitsausweise waren in ihrer Gültigkeit auf zehn Jahre befristet. Seit dem 28.08.2007 werden Staatsangehörigkeitsausweise ohne Befristung ausgestellt.

Benötige ich einen Staatsangehörigkeitsausweis?

Nur Personen, bei denen zweifelhaft ist, ob sie deutsche Staatsangehörige sind, müssen nach Aufforderung durch eine deutsche Behörde einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen.
Zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit ist nicht immer ein aktuell gültiger Staatsangehörigkeitsausweis nötig. Wiederholungsanträge sind nicht erforderlich. Nicht selten können Betroffene auch mit ihrem bisher befristeten, inzwischen jedoch abgelaufenen, Staatsangehörigkeitsausweis oder mit dem Staatsangehörigkeitsausweis ihrer Eltern und weiteren Unterlagen den Nachweis ihrer deutschen Staatsangehörigkeit erbringen.
Notwendig ist die Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises z.B. in Fällen, in denen mindestens Eltern-Generation noch nie im Besitz eines deutschen Reisepasses war.
Im Zweifel wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Konsularreferat der Botschaft um zu erfahren, ob Sie einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen müssen.

Kontaktformular

Wie beantrage ich einen Staatsangehörigkeitsausweis?

Bitte füllen Sie das folgende Formular (Stammbaum) aus und übersenden Sie es per E-Mail an das Konsularreferat der Botschaft. Wir teilen Ihnen dann mit, welche Unterlagen Sie in Ihrem konkreten Fall benötigen um einen Staatsangehörigkeitsausweis zu beantragen.
Formular: Stammbaum der Familie
Kontaktformular

Welche Unterlagen üblicherweise vorzulegen sind, erfahren Sie auch auf der Webseite des Bundesverwaltungsamts.
Bitte beachten Sie, dass alle fremdsprachigen Unterlagen mit einer deutschen Übersetzung vorgelegt werden müssen. Auf der Internetseite des uruguayischen Verbands der Übersetzer finden sie vereidigte Übersetzer.

Sobald Ihnen alle notwendigen Unterlagen vorliegen, füllen Sie bitte die auf Ihren Fall zutreffenden Formulare aus und vereinbaren Sie einen Termin für die Vorsprache bei der Botschaft zur Einreichung Ihres Antrags.

Terminvereinbarung

Wichtiger Hinweis: Die Antragsformulare müssen in deutscher Sprache ausgefüllt werden.
Die Antragsformulare finden Sie hier:
Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsausweis) für Personen ab 16 Jahre
Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsausweis) für Kinder unter 16 Jahre
Anlage „Vorfahren“ zum Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit ​​​​​​​

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