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Apostille

Apostille

Apostille, © BFAA

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Uruguay ist am 14. Oktober 2012 dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 05. Oktober 1961 beigetreten.

Die sogenannte Apostille ersetzt damit die Legalisation. Die Deutsche Botschaft Montevideo nimmt seitdem keine Legalisation von uruguayischen Urkunden mehr vor.

Durch das Haager Übereinkommen werden ausschließlich öffentliche Urkunden von der Legalisation befreit. Auf Urkunden, die von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichtet wurden, und auf Urkunden der Verwaltungsbehörden, die sich unmittelbar auf den Handelsverkehr oder auf das Zollverfahren beziehen, findet dieses Übereinkommen keine Anwendung.

Uruguayische Apostille

Deutsche Behörden können zur Anerkennung einer uruguayischen Urkunde die Vorlage mit Apostille verlangen. Eine weitere Bestätigung durch die Botschaft ist nicht erforderlich.

Die Apostille für uruguayische Urkunden wird vom uruguayischen Außenministerium ausgestellt. Bitte informieren Sie sich dazu auf der Homepage des uruguayischen Außenministeriums

(Link: : https://www.gub.uy/ministerio-relaciones-exteriores/comunicacion/publicaciones/tramite-apostilla-legalizaciones)

Termine für die Ausstellung einer Apostille können Sie online buchen www.tramites.gub.uy .

Deutsche Apostille

Uruguayische Behörden können ebenso zur Anerkennung einer deutschen Urkunde die Vorlage mit Apostille verlangen.

Die in Deutschland für die Ausstellung einer Apostille zuständige Stelle kann Ihnen die Behörde nennen, die Ihre Urkunde ausgestellt hat. In vielen Fällen ist das örtliche Regierungspräsidium zuständig; für Urkunden der Justizverwaltungsbehörden, der Zivil- und Strafgerichte und der Notare sind die Ministerien bzw. Senatsverwaltungen für Justiz und die Land- oder Amtsgerichtspräsidenten zuständig.


Eine grobe Übersicht über die ausstellenden Stellen in Deutschland finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.

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