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Merkblatt zur Beantragung/Neuausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises

05.01.2021 - Artikel

Folgende Unterlagen sind sowohl bei Erstantrag als auch bei Antrag auf eine Neuausstellung eines Reisepasses (oder Personalausweises) notwendig.


Bitte lesen Sie die Informationen zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit auf der Homepage der Botschaft, wenn Sie Zweifel diesbezüglich haben! Sollte es sich um einen ersten Antrag eines Passes handeln, wenden Sie sich zuerst über das Kontaktformular an das Konsulat.


Für die Beantragung/Neuausstellung eines Reisepasses (oder Personalausweises) sind bei persönlicher Vorsprache folgende Unterlagen am vorher gebuchten Termin (tragen Sie sich bitte im Terminkalender auf unserer Webseite ein) vorzulegen:


ALLE Unterlagen (außer den ausgefüllten Formularen) müssen im Original und EINFACHER KOPIE vorgelegt werden:


1 ausgefülltes Antragsformular (auf der Homepage herunterzuladen)
Hinweis: Es gibt zwei Formulare für die Beantragung/Neuausstellung, eins für Minderjährige und eins für Volljährige, die sich untereinander unterscheiden.


1 aktuelles biometrisches Passfoto, Größe des Fotos 3,5 x 4,5 cm (Frontalaufnahme, Augen direkt auf die Kamera gerichtet, heller Hintergrund, ohne Schatten im Gesicht, keine Reflektion auf Brillengläsern, keine Kopfbedeckung. Mund geschlossen. Das Gesicht -von Kinn bis Haaransatz- muss 80% des Fotos ausfüllen (Gesichtshöhe zwischen 3,6 und 3,2 cm), linke und rechte Gesichtshälfte deutlich sichtbar)


bei erneuter Antragstellung: alter Reisepass/Kinderreisepass/Kinderausweis


aktuelle uruguayische Cédula de Identidad


Geburtsurkunde


Heiratsurkunde der Eltern (falls diese verheiratet sind oder waren)


Personen, die nach dem 31.08.1986 geboren wurden, müssen eine deutsche Geburtsurkunde oder zusätzlich zu ihrer ausländischen Geburtsurkunde eine Bescheinigung über die Namensführung eines deutschen Standesamts vorlegen. (Dies gilt auch, wenn in der Vergangenheit bereits ein oder mehrere deutsche Reisepässe ausgestellt wurden.)

Antragsteller, die keine deutsche Geburtsurkunde oder Namensbescheinigung besitzen, beachten bitte die Informationen zu Namenserklärung/Geburtsanzeige auf der Homepage der Botschaft. Sollten Sie
Zweifel haben, bitten wir Sie, sich über das Kontaktformular an das Konsulat zu wenden, bevor Sie einen Termin buchen.


Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit
a) Bei Geburt des Antragstellers in Deutschland genügt in der Regel die Vorlage des deutschen Passes der Eltern (bzw. des deutschen Elternteils) als Nachweis der Staatsangehörigkeit.
b) Bei Geburt des Antragstellers im Ausland und Geburt eines Elternteils in Deutschland sind in der Regel die deutsche Geburtsurkunde, der deutsche Pass und der uruguayische Aufenthaltstitel des deutschen Elternteils vorzulegen;
c) Bei Geburt mehrerer aufeinander folgender Generationen außerhalb Deutschlands muss möglicherweise der Staatsangehörigkeitsausweis bzw. die Einbürgerungsurkunde des Antragstellenden, des deutschen Elternteils oder des Vorfahrens, von dem die deutsche Staatsangehörigkeit abgeleitet wird, vorgelegt,
bzw. ggf. zunächst ein Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren eingeleitet werden.


Abmeldebestätigung, nur sofern
Antragsteller in Deutschland gemeldet war und inzwischen dort abgemeldet ist und im bisherigen Reisepass noch ein deutscher Wohnort eingetragen ist.


 im Falle der Namensänderung durch Eheschließung: deutsche Heiratsurkunde oder Ehenamensbescheinigung

 zusätzlich für Personen mit mehreren Staatsangehörigkeiten:
o bei Geburt vor dem 01.09.1986: ausgefülltes Formular „effektive Staatsangehörigkeit“ (auf der Homepage herunterzuladen)
o falls eine oder mehrere Staatsangehörigkeiten auf Antrag erworben wurden: Beibehaltungsgenehmigung
 bei Beantragung nach Verlust oder Diebstahl des bisherigen Reisepasses / Personalausweises: polizeiliche Verlustanzeige der für den Vorfall örtlich zuständigen Polizeidienststelle


Hinweise:


Beantragung eines Reisepasses (oder deutschen Personalausweises) für Minderjährige


Beide Elternteile müssen persönlich zur Beantragung vorsprechen. Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, so ist dies durch geeignete Dokumente nachzuweisen.
Sind beide Elternteile sorgeberechtigt und hält sich nur ein Elternteil in Uruguay auf, muss eine von einer deutschen Behörde beglaubigte schriftliche Einverständniserklärung des anderen Elternteils zur Ausstellung des Reisepasses vorgelegt werden.Die persönliche Anwesenheit des Kindes ist immer erforderlich.
Ab dem 16. Lebensjahr können die Antragstellenden ohne eine Einverständniserklärung der Eltern einen Personalausweis beantragen.

Zusätzliche Information für den Antrag eines deutschen Personalausweises:


Sie müssen bei Antragstellung folgende Erklärungen abgeben:

  • ob Sie die Informationen über die Funktionen des Personalausweises, die sich unter befinden, gelesen haben
  • ob Ihre Fingerabdrücke als zusätzliches Sicherheitsmerkmal gespeichert werden sollen. Es entstehen keine Nachteile, wenn Sie keine Fingerabdrücke in den Chip aufnehmen lassen.

Informationen zur Online-Ausweisfunktion finden Sie auf www.personalausweisportal.de. Der Personalausweis ist eine Multifunktionskarte im Scheckkartenformat. Auf Wunsch können auf dem Chip außer dem Foto die Fingerabdrücke als biometrisches Sicherheitsmerkmal gespeichert werden. Diese Sicherheitsmerkmale dürfen nur von hoheitlichen Behörden (z.B. Polizei, Grenzbeamte) ausgelesen werden. Weiterhin kann man die elektronische Ausweisfunktion einschalten lassen und die Unterschriftenfunktion nutzen. Mit dieser können Sie sich bei Internetanwendungen und Automaten, die die Online-Ausweisfunktion unterstützen (erkennbar durch Kennzeichnung mit dem Personalausweislogo), identifizieren, z.B. beim Online-Shopping und Buchen von Dienstleistungen.
Jeder Antragsteller erhält von der Bundesdruckerei einen PIN-Brief, der die Geheimnummer (PIN), die Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort enthält. Auch Antragsteller, die die Online- Ausweisfunktion nicht nutzen wollen, erhalten diesen Brief und sollten ihn sicher aufbewahren. Der PIN-Brief wird nur an die Botschaft übersandt. Er kann grundsätzlich nur persönlich an den Ausweisinhaber ausgehändigt werden. Die Ausgabe an eine andere Person ist unzulässig.


Die Bearbeitungszeit eines Reisepasses oder Personalausweises beträgt ca. 6 Wochen. In
Ausnahmefällen kann zusätzlich ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Deutsche Reisepässe sind nicht verlängerbar. Bei Ablauf der Gültigkeit des bisherigen Reisepasses ist jedes Mal ein neuer Reisepass zu beantragen.


Passabholung: Die Abholung von Reisepässen ist zu den Publikumsverkehrszeiten (montags, mittwochs, donnerstags und freitags 9.00 bis 11:30 Uhr; dienstags: 13.00 bis 15.30 Uhr) ohne Termin möglich. Bitte bringen Sie bei Abholung Ihren bisherigen Reisepass mit. Bei Abholung durch einen Bevollmächtigten ist eine Vollmacht und die cédula de identidad (beide im Original) vorzulegen.


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