Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Visum zum Zwecke der Eheschließung in Deutschland

26.02.2021 - Artikel

Für die Beantragung des Visums sind bei persönlicher Vorsprache folgende Unterlagen vorzulegen:
• 2 ausgefüllte Antragsformulare und Belehrung gem. § 54 Abs.2 Nr.8 i.V.m. § 53 AufenthG
(auf der Homepage herunterzuladen)
• 2 aktuelle biometrische Passfotos, Größe des Fotos 3,5 x 4,5 cm (Frontalaufnahme, Augen direkt auf die Kamera gerichtet, heller Hintergrund, ohne Schatten im Gesicht, keine Reflektion auf Brillengläsern, keine Kopfbedeckung. Mund geschlossen. Das Gesicht –von Kinn bis Haaransatz- muss 80% des Fotos ausfüllen (Gesichtshöhe zwischen 3,6 und 3,2 cm), linke und rechte Gesichtshälfte deutlich sichtbar)

Folgende Unterlagen bitte jeweils im Original und zwei Fotokopien vorlegen:
• aktueller und gültiger Reisepass (Gültigkeit muss noch mindestens 180 Tage über das geplante Einreisedatum hinaus gegeben sein)
• uruguayische Cédula de Identidad
• Ausweis- und/oder Passkopien des Verlobten in Deutschland; bei Drittstaatsangehörigen: zusätzlich Nachweise zum Aufenthaltstitel in Deutschland
• Wohnsitz-/Meldebescheinigung des Verlobten in Deutschland
• Verpflichtungserklärung des Verlobten in Deutschland mit entsprechendem Hinweis auf die beabsichtigte Eheschließung
• Bescheinigung des deutschen Standesamts über die Anmeldung der Eheschließung
• Falls noch nicht von der Ausländerbehörde auf der Einladung bestätigt:
Nachweis über das Einkommen des Verlobten in Deutschland
• A 1- Sprachnachweis (siehe dazu Merkblatt Deutschkenntnisse Ehegattennachzug)
• Krankenversicherung gem. EU-Norm (Geltungsbereich für den gesamten EU-Raum, Mindestdeckungssumme: 30.000,-- €, gültig ab Tag der Einreise). Spätestens nachzuweisen bei Abholung des Visums!

Hinweise:
Bitte achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur direkten Ablehnung des Visumantrags führen.
Bitte vermerken Sie ihre Telefonnummer neben ihrer Unterschrift auf dem Antragsformular, sodass wir Sie bei evtl. Rückfragen möglichst kurzfristig kontaktieren können.
Die Botschaft holt vor Visumerteilung die erforderliche Zustimmung bei der in Deutschland zuständigen Ausländerbehörde ein. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Bearbeitung des Visumantrages dadurch bis zu 3 Monate oder mehr in Anspruch nehmen kann. Auf die Bearbeitungsdauer in Deutschland kann die Botschaft keinen Einfluss nehmen. Die endgültige und längerfristige Aufenthaltsgenehmigung wird nach Einreise von der Ausländerbehörde in Deutschland erteilt.


Dieses Merkblatt wird ständig aktualisiert, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Einzelfall behält sich die Botschaft vor, auf die Vorlage weiterer Unterlagen zu bestehen. Eine Bearbeitung des Antrages durch die Botschaft und die erforderliche Weiterleitung an die Ausländerbehörde erfolgt erst nach vollständiger Vorlage der benötigten Unterlagen. Bitte vereinbaren

Weitere Informationen

nach oben