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Führungszeugnis

Jemand zeigt mit dem Finger auf ein erweitertes Führungszeugnis

Führungszeugnis, © Stephan Jansen/dpa

04.05.2023 - Artikel

Zur Beantragung einer längerfristigen Aufenthaltsgenehmigung in Uruguay wird in der Regel ein Führungszeugnis mit Apostille benötigt.

Im Ausland lebende Personen können beim Bundesamt für Justiz ein Führungszeugnis beantragen. Informationen des Bundesamts für Justiz finden Sie hier:

Beantragung einer Apostille

Für den Antrag müssen die Personendaten bestätigt werden. Dies kann in der Botschaft erledigt werden. Hierzu ist der Reisepass des/der Antragstellers/in vorzulegen. Die Gebühren für diese Bescheinigung betragen 34,07 €. Alle Gebühren sind zahlbar in uruguayischen Pesos zum Tageskurs der Zahlstelle der Botschaft.

Die Gebühren für das Führungszeugnis in Höhe von 13,00 EUR sind vor Ausstellung direkt an das Bundesamt für Justiz zu überweisen. Bitte bringen Sie bei Vorsprache in der Botschaft auch den Zahlungsnachweis mit.

Bitte bringen Sie auch den Antrag auf Apostille mit, so entfallen zusätzliche Postwege. Über die Gebühr für die Apostille in Höhe von 25,00 EUR erhalten Sie im Anschluss an die Ausstellung einen separaten Kostenbescheid.

Erfahrungsgemäß ist für die Ausstellung eines Führungszeugnisses durch das Bundesamt für Justiz mit einer Bearbeitungszeit von 6-8 Wochen zu rechnen, hinzu kommt eine mehrwöchige Bearbeitungszeit für die Ausstellung der Apostille. Wenn Eilbedarf besteht oder das Ausstellungsdatum des Führungszeugnisses mit Apostille eine bestimmte Frist nicht überschreiten darf, ist darauf im Antragsformular hinzuweisen.

Der Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses kann entweder von der Botschaft oder vom Antragsteller/in an das Bundesamt für Justiz übersandt werden. Rückfragen zum Bearbeitungsstand kann die Botschaft nicht beantworten, sondern müssen direkt an das Bundesamt für Justiz bzw. das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (für Ausstellung der Apostille) gerichtet werden.

Bei Bedarf stellt die Botschaft dem/der Antragsteller/in eine (kostenpflichtige) konsularische Bescheinigung aus, dass ein Führungszeugnis beantragt wurde.

Antragsformular

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