Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Merkblatt Beantragung von Visa zum Zwecke der Arbeitsplatzsuche gem. § 18c AufenthG zur Beantragung von Visa

22.02.2021 - Artikel

Dieses Visum ermöglicht es interessierten Fachkräften aus Drittstaaten, die einen Hochschulabschluss besitzen, sich max. sechs Monate zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland aufzuhalten, um vor Ort eine ihrer Qualifikation entsprechende Arbeit zu finden. Allgemeine Informationen zur Fachkräftemigration finden Sie im Fachkräfteportal make-it-in-germany. Bei der Botschaft beantragen Sie das bei Einreise erforderliche nationale Visum.


Die Botschaft weist darauf hin, dass ein anschließender Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit bei erfolgreicher Arbeitssuche nachfolgend direkt in Deutschland erteilt werden kann. Die endgültige und längerfristige Aufenthaltsgenehmigung wird nach Einreise von der Ausländerbehörde in Deutschland erteilt.


Für die Beantragung des Visums sind bei persönlicher Vorsprache folgende Unterlagen vorzulegen:
• 2 ausgefüllte Antragsformulare und Belehrung gem. § 54 Abs.2 Nr.8 i.V.m. § 53 AufenthG (auf der Homepage herunterzuladen)
• 2 aktuelle biometrische Passfotos, Größe des Fotos 3,5 x 4,5 cm (Frontalaufnahme, Augen direkt auf die Kamera gerichtet, heller Hintergrund, ohne Schatten im Gesicht, keine Reflektion auf Brillengläsern, keine Kopfbedeckung. Mund geschlossen. Das Gesicht -von Kinn bis Haaransatz- muss 80% des Fotos ausfüllen (Gesichtshöhe zwischen 3,6 und 3,2 cm), linke und rechte Gesichtshälfte deutlich sichtbar).


Folgende Unterlagen bitte jeweils im Original und zwei Fotokopien vorlegen:
• aktueller und gültiger Reisepass (Gültigkeit muss noch mindestens 90 Tage über das geplante Einreisedatum hinaus gegeben sein)
• uruguayische Cédula de Identidad
• Lebenslauf über den beruflichen Werdegang, mit Zeugnissen, Diplomen o.ä., jeweils mit deutscher Übersetzung
• Deutscher Hochschulabschluss oder in Deutschland anerkannter oder einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbarer, ausländischer Hochschulabschluss, ggf. mit Apostille deutscher Übersetzung
• Motivationsschreiben mit Angaben zur geplanten Arbeitsplatzsuche (Branche, Region, geplanter Aufenthaltsort/Unterkunft etc.) in deutscher Sprache
• Ggf. schon vorhandene, weitere Nachweise über Ihre Vorbereitung der Arbeitsplatzsuche (erste Kontakte, vereinbarte Vorstellungsgespräche, etc.)
• Angabe einer ersten Anschrift in Deutschland
• Finanzierungsnachweise (Sperrkonto, Verpflichtungserklärung; siehe dazu Merkblatt zum Finanzierungsnachweis)
• Krankenversicherung gem. EU-Norm (Geltungsbereich für den gesamten EU-Raum, Mindestdeckungssumme: 30.000,-- €, gültig ab Tag der Einreise). Spätestens nachzuweisen bei Abholung des Visums!


Hinweis:
Ob Ihr ausländischer Hochschulabschluss anerkannt oder vergleichbar ist, können Sie in der Vergleichsdatenbank ANABIN abfragen. Bitte legen Sie das Anabin-Prüfungsergebnis bei Antragstellung als Ausdruck mit den restlichen Antragsunterlagen vor!


Bitte achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur direkten Ablehnung des Visumantrags führen.


Bitte vermerken Sie ihre Telefonnummer neben ihrer Unterschrift auf dem Antragsformular, damit wir Sie bei evtl. Rückfragen möglichst kurzfristig kontaktieren können.


Die Botschaft entscheidet in eigener Zuständigkeit über die Erteilung des Visums. Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von längstens 1 Monat (zumeist deutlich weniger) zu rechnen.


Dieses Merkblatt wird ständig aktualisiert, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Einzelfall behält sich die Botschaft vor, auf die Vorlage weiterer Unterlagen zu bestehen. Eine Bearbeitung des Antrages durch die Botschaft erfolgt erst nach vollständiger Vorlage der benötigten Unterlagen.

Bitte vereinbaren Sie für die Antragstellung einen Termin

nach oben