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Beglaubigungen von Unterschriften und Kopien
Beglaubigung, © Photothek.de
Allgemeine Hinweise
Die Deutsche Botschaft in Uruguay kann für Sie Kopien und Ihre Unterschrift beglaubigen, wenn das entsprechende Dokument für den Gebrauch in Deutschland bestimmt ist.
Beglaubigungen von Kopien
Für die Beglaubigung von Kopien müssen Sie mitbringen:
•das Original
Die Gebühr pro Beglaubigung beträgt zurzeit min. 24,61 €
Beglaubigung von Unterschriften
Bei einer Unterschriftsbeglaubigung wird die Identität des Unterzeichners eines Schriftstücks bestätigt. Zur Vornahme dieser Beglaubigung ist persönliche Vorsprache und Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments (Reisepass, Personalausweis oder DNI) erforderlich.
Bei einigen Rechtsgeschäften ist anstelle einer einfachen Unterschriftsbeglaubigung eine Beurkundung erforderlich (z.B. Generalvollmachten, bestimmte Grundstücksgeschäfte, Vaterschaftsanerkenntnisse, Erbscheinsanträge). Um sicher zu sein, dass die gewünschte Beglaubigung vorgenommen werden kann, wenden Sie sich bitte vor Terminvereinbarung per e-mail an die Botschaft. (infoatmontevideo.diplo.de)
In Grundstückgeschäften beurkunden wir keine Vollmachten, wir beglaubigen stattdessen Ihre Unterschrift auf der Genehmigungserklärung eines bereits abgeschlossenen Kaufvertrags. Ihr Notar kann diese vorbereiten. Eine Kopie des Kaufvertrags müssen Sie mitbringen.
Für eine Unterschriftsbeglaubigung ist es notwendig, einen Termin in der Kategorie „Sonstige Rechts- und Konsularangelegenheiten“ zu buchen: zum Terminvergabesystem
Die Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung beträgt 56,43 €.
Die Gebühr für Unterschriftsbeglaubigungen in familienrechtlichen Angelegenheiten (Namenserklärungen, Geburtsanzeige) beträgt 79,57 €.
Ausnahme
Identitätsprüfung in Bankangelegenheiten (Legitimation)
Nach Änderung des Geldwäschegesetzes (GWG) sind deutsche Botschaften und Konsulate nicht mehr befugt, Unterschriftsbeglaubigungen und Identitätsprüfungen bei Kontoeröffnungen, Kreditvergaben und vergleichbaren Fällen vorzunehmen. Hierzu gehören auch Kreditkartenanträge.
Eine Sonderregelung gilt für Sperrkonten visumspflichtiger ausländischer Studierender, wenn die Eröffnung eines Sperrkontos für den Nachweis der Lebensunterhaltskosten im Visumverfahren erforderlich ist.
Für Identitäts- und Legitimationsprüfungen nach GWG und Abgabenordnung können Sie sich an die Auslandshandelskammer in Montevideo wenden:
Deutsch-Uruguayische Industrie- und Handelskammer
Plaza Independencia 831
UY-11100 Montevideo
Tel.: (+598) 2901-1803 | 2901-0575
Homepage: https://uruguay.ahk.de
E-Mail: info(at)ahkurug.com.uy