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Beglaubigungen von Unterschriften und Kopien

Diverse Stempel an einer Halterung

Beglaubigung, © Photothek.de

01.12.2017 - Artikel

Allgemeine Hinweise


Die Deutsche Botschaft in Uruguay kann für Sie Kopien und Ihre Unterschrift beglaubigen, wenn das entsprechende Dokument für den Gebrauch in Deutschland bestimmt ist.


Beglaubigungen von Kopien


Für die Beglaubigung von Kopien müssen Sie mitbringen:
•das Original
Die Gebühr pro Beglaubigung beträgt zurzeit min. 25,75 €


Beglaubigung von Unterschriften


Mit der Unterschriftsbeglaubigung bestätigt die Urkundsperson, dass die genannte Person das Dokument unterzeichnet hat. Die Unterschrift muss deshalb persönlich vor der Urkundsperson geleistet oder vor ihr anerkannt werden. Eine Belehrung über die rechtliche Bedeutung des zu unterzeichnenden Dokuments findet i. d. Regel nicht statt. In vielen Fällen ist eine Unterschriftsbeglaubigung ausreichend, um ein Dokument rechtlich wirksam werden zu lassen.
Beispiele: Genehmigungserklärungen, „einfache“ Vollmachten, Handelsregistereintragungen, Anträge auf Erteilung eines Führungszeugnisses, Erbschaftsausschlagung u.a.
Soll Ihre Unterschrift auf einem Dokument beglaubigt werden, so bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
• ein gültiges Ausweisdokument
• das zu unterschreibende Dokument (bei Genehmigungserklärungen möglichst auch den bereits geschlossenen Vertrag)
•Falls Sie nicht im eigenen Namen (z.B. als Vertreter einer Firma, Betreuer eines Mündels) unterschreiben, zusätzlich einen Nachweis darüber, dass Sie vertretungsberechtigt sind

Die Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung beträgt 56,43 €.
Die Gebühr für Unterschriftsbeglaubigungen in familienrechtlichen Angelegenheiten (Namenserklärungen, Geburtsanzeige) beträgt 79,57 €.


Ausnahme

Identitätsprüfung in Bankangelegenheiten (Legitimation)

Nach Änderung des Geldwäschegesetzes (GWG) sind deutsche Botschaften und Konsulate nicht mehr befugt, Unterschriftsbeglaubigungen und Identitätsprüfungen bei Kontoeröffnungen, Kreditvergaben und vergleichbaren Fällen vorzunehmen. Hierzu gehören auch Kreditkartenanträge.

Eine Sonderregelung gilt für Sperrkonten visumspflichtiger ausländischer Studierender, wenn die Eröffnung eines Sperrkontos für den Nachweis der Lebensunterhaltskosten im Visumverfahren erforderlich ist.

Für Identitäts- und Legitimationsprüfungen nach GWG und Abgabenordnung können Sie sich an die Auslandshandelskammer in Montevideo wenden:

Deutsch-Uruguayische Industrie- und Handelskammer

Plaza Independencia 831

UY-11100 Montevideo

Tel.: (+598) 2901-1803 | 2901-0575

Homepage: https://uruguay.ahk.de

E-Mail: info(at)ahkurug.com.uy


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