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Beglaubigungen von Unterschriften und Kopien
Beglaubigung, © Photothek.de
Allgemeine Hinweise
Die Deutsche Botschaft in Uruguay kann für Sie Kopien und Ihre Unterschrift beglaubigen, wenn das entsprechende Dokument für den Gebrauch in Deutschland bestimmt ist.
Beglaubigungen von Kopien
Für die Beglaubigung von Kopien müssen Sie mitbringen:
•das Original
Die Gebühr pro Beglaubigung beträgt zurzeit min. 24,61 €
Beglaubigung von Unterschriften
Die Unterschriftsbeglaubigung ist die „einfachere“ Form. Mit der Unterschriftsbeglaubigung bestätigt der Notar bzw. Konsularbeamte, dass die genannte Person das Dokument vor ihm unterzeichnet hat. Eine Belehrung über die rechtliche Bedeutung des zu unterzeichnenden Dokuments findet nicht statt. In vielen Fällen ist die Unterschriftsbeglaubigung ausreichend, um ein Dokument rechtlich wirksam werden zu lassen.
Zur Vornahme dieser Beglaubigung ist persönliche Vorsprache und Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments (Reisepass, Personalausweis oder DNI) erforderlich.
Bei einigen Rechtsgeschäften ist anstelle einer einfachen Unterschriftsbeglaubigung eine Beurkundung erforderlich (z.B. Generalvollmachten, bestimmte Grundstücksgeschäfte, Vaterschaftsanerkenntnisse, Erbscheinsanträge). Um sicher zu sein, dass die gewünschte Beglaubigung vorgenommen werden kann, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung und verwenden das Kontaktformular.
In Grundstückgeschäften beurkunden wir keine Vollmachten, wir beglaubigen stattdessen Ihre Unterschrift auf der Genehmigungserklärung eines bereits abgeschlossenen Kaufvertrags. Ihr Notar kann diese vorbereiten. Eine Kopie des Kaufvertrags müssen Sie mitbringen.
Für eine Unterschriftsbeglaubigung ist es notwendig, einen Termin in der Kategorie „Sonstige Rechts- und Konsularangelegenheiten“ zu buchen: zum Terminvergabesystem
Die Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung beträgt 56,43 €.
Die Gebühr für Unterschriftsbeglaubigungen in familienrechtlichen Angelegenheiten (Namenserklärungen, Geburtsanzeige) beträgt 79,57 €.
Notarielle Beurkundung
Die Beurkundung ist die „stärkere“ Form bei der Vornahme von Rechtsgeschäften. Auch bei der Beurkundung bestätigt der Konsularbeamte die Identität des Erklärenden, zusätzlich ist er (wie ein deutscher Notar) verpflichtet, den Unterzeichnenden über die rechtliche Bedeutung und die Konsequenzen seiner Erklärung zu belehren.
Einige Beispiele für zu beurkundende Rechtsgeschäfte sind:
Zustimmungserklärung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung
Unterhaltsverpflichtung
Für die Ausstellung einer notariellen Urkunde verwenden Sie bitte das Kontaktformular.
Anschließend wird die Beurkundung aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben von der Auslandsvertretung vorbereitet, in manchen Fällen (aber nicht notwendigerweise) anhand des Entwurfs eines deutschen Notars oder Rechtsanwalts und kann nur nach vorheriger Terminabsprache vorgenommen werden.
Im Bereich des Gesellschaftsrechts besteht außerdem die Möglichkeit, direkt bei einem deutschen Notariat im Wege eines Online-Verfahrens unter diesem Link Beurkundungen und Beglaubigungen durchzuführen.
Ausnahme
Identitätsprüfung in Bankangelegenheiten (Legitimation)
Nach Änderung des Geldwäschegesetzes (GWG) sind deutsche Botschaften und Konsulate nicht mehr befugt, Unterschriftsbeglaubigungen und Identitätsprüfungen bei Kontoeröffnungen, Kreditvergaben und vergleichbaren Fällen vorzunehmen. Hierzu gehören auch Kreditkartenanträge.
Eine Sonderregelung gilt für Sperrkonten visumspflichtiger ausländischer Studierender, wenn die Eröffnung eines Sperrkontos für den Nachweis der Lebensunterhaltskosten im Visumverfahren erforderlich ist.
Für Identitäts- und Legitimationsprüfungen nach GWG und Abgabenordnung können Sie sich an die Auslandshandelskammer in Montevideo wenden:
Deutsch-Uruguayische Industrie- und Handelskammer
Plaza Independencia 831
UY-11100 Montevideo
Tel.: (+598) 2901-1803 | 2901-0575
Homepage: https://uruguay.ahk.de
E-Mail: info(at)ahkurug.com.uy