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Familienangelegenheiten / Personenstand

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Falls Sie eine Geburtsanzeige oder eine Namenserklärung abgeben möchten, wenden Sie sich bitte vorab per E-Mail an das Konsularreferat um einen Termin zu vereinbaren.
Für die Einreichung eines Antrags auf Nachregistrierung Ihrer ausländischen Eheschließung im deutschen Eheregister oder auf Anerkennung Ihrer ausländischen Eheschließung benötigen Sie keinen Termin.
Geburtsanzeige / Namenserklärung
Für Personen, die nach dem 01.09.1986 geboren wurden und die keine deutsche Geburtsurkunde besitzen oder eine Namenserklärung abgegeben haben, wird in den deutschen Reisepass zukünftig der Name aus der ausländischen Geburtsurkunde übernommen. Wenn dies nicht gewünscht ist, ist eine Rechtswahl möglich.
Unabhängig vom Geburtsdatum besteht für deutsche Staatsangehörige die Möglichkeit, die Geburt in Deutschland nachbeurkunden zu lassen.
Geburtsanzeige/ Namenserklärung
Eheschließung
Hier finden Sie Informationen zu Eheschließung in Deutschland und Uruguay sowie zur Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe im deutschen Eheregister.
Ehescheidung
Hier finden Sie Informationen zur Anerkennung ausländischer Ehescheidungen in Deutschland.
Standesamt I in Berlin
Falls Sie eine vom Standesamt I in Berlin ausgestellte Namensbescheinigung, Geburts- oder Heiratsurkunde nicht mehr auffinden können, ist es möglich unter diesen Links eine neue Ausfertigung zu bestellen:
Geburtsurkunden und Namensbescheinigungen für Kinder
Heiratsurkunden und Namensbescheinigungen über die Namensführung in der Ehe
Namensbescheinigungen und Personenstandsurkunden von anderen deutschen Standesämtern können in der Regel über deren Homepages bestellt werden.
Weitere Informationen
Seit dem 29.01.2019 gelten die beiden EU-Verordnungen (EuGüVO und EuPartVO). Diese regeln, welches Recht zur Bestimmung des Güterrechts in der Ehe bzw. Partnerschaft anzuwenden ist.