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Führerscheine

Scheinwerfer eines grünen Autos

Scheinwerfer eines grünen Autos, © colourbox

12.03.2025 - Artikel

Touristen und Personen mit vorübergehendem Aufenthalt in Uruguay können mit ihrem deutschen nationalen oder internationalen Führerschein am Verkehr teilnehmen.

Bei einem längeren Aufenthalt empfiehlt sich die Umschreibung ihres deutschen Führerscheins in einen nationalen uruguayischen. Diese Umschreibung müssen Sie in der für ihren Wohnort zuständigen Intendencia beantragen.

Für eine Umschreibung des Führerscheines bei der „Intendencia de Montevideo“ finden Sie hier weitere Informationen.

Für eine Umschreibung bei einer anderen „Intendencia“ nehmen Sie bitte mit dieser Kontakt auf und erkundigen Sie sich nach den Voraussetzungen für die Beantragung.

In der Regel sind folgenden Unterlagen vorzulegen:

- uruguayischer Ausweis

- gültiger ausländischer Führerschein

- ärztliches Attest

- Auszug aus dem – ausländischen - Verkehrszentralregister mit Apostille. Inhaber eines deutschen Führerscheines müssen diese Auskunft aus dem Fahreignungsregister (Punktestand) hier beantragen.

In einigen Fällen wird eine konsularische Bescheinigung mit der Übersetzung der Fahrerlaubnisklassen angefordert. Sollte diese angefordert werden, setzen Sie sich bitte per Mail mit uns in Verbindung. Die Gebühren belaufen sich auf 34,07 EUR (pro Bescheinigung), zahlbar in uruguayischen Pesos in bar.

Gültigkeit uruguayischer Führerscheine in Deutschland

Bei vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland dürfen Sie mit Ihrem gültigen nationalen oder internationalen uruguayischen Führerschein in Deutschland Kraftfahrzeuge der Klassen führen, für die Ihr Führerschein ausgestellt ist. Dabei müssen Sie für den nationalen Führerschein eine anerkannte Übersetzung in die deutsche Sprache mitführen. Sofern Sie einen internationalen Führerschein besitzen, ist keine Übersetzung erforderlich.

Bei Wohnsitzverlegung nach Deutschland gilt der uruguayische Führerschein ab Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland noch sechs Monate. Danach wird Ihre Fahrerlaubnis nicht mehr anerkannt.

Für die weitere Teilnahme am inländischen Straßenverkehr ist dann ein in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellter Führerschein erforderlich. Bezüglich des Erwerbs und der Voraussetzungen für die deutsche Fahrerlaubnis setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes in Verbindung.

In Ausnahmefällen kann die Fahrerlaubnisbehörde die Frist auf Antrag bis zu sechs Monate verlängern, wenn Sie glaubhaft machen können, dass Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz nicht länger als 12 Monate in Deutschland haben werden.

Das Führen eines Kraftfahrzeugs mit einem ausländischen Führerschein, der in Deutschland nicht oder nicht mehr anerkannt wird, wird als Fahren ohne Fahrerlaubnis geahndet.

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