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Staatsangehörigkeit

Staatsangehörigkeitsausweis, © Ute Grabowsky / photothek.net
Für folgende Angelegenheiten muss ein Termin vereinbart werden:
- für die Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweises
- für die Beantragung eines Visums
- in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten.
Zur Terminvereinbarung klicken Sie hier.
Die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt, wer mindestens einen deutschen Elternteil hat. Durch Geburt in Deutschland wird die deutsche Staatsangehörigkeit im Regelfall nicht erworben.
Die folgenden Informationen sollen einen Überblick zu den gesetzlichen Voraussetzungen des Erwerbs und des Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit geben.
Mehr Informationen sind auch auf der Seite des Bundesverwaltungsamts zu finden.
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
Hier erfahren Sie, welche Möglichkeiten des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit es gibt.
Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
Die deutsche Staatsangehörigkeit kann verloren gehen. Hier erfahren Sie, welche Möglichkeiten des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit es gibt.
Beibehaltungsgenehmigung
Nach § 25 StAG verliert ein Deutscher, der auf Antrag eine ausländische Staatsangehörigkeit erwirbt, grundsätzlich automatisch seine deutsche Staatsangehörigkeit, sofern er nicht vorher eine schriftliche Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten hat.
Staatsangehörigkeitsausweis
Der Staatsangehörigkeitsausweis ist der verbindliche Nachweis darüber, dass eine Person die deutsche Staatsangehörigkeit hat. In welchen Fällen die Vorlage bzw. die Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises notwendig ist, erfahren Sie hier.
Einbürgerung
Im Regelfall sieht das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht Einbürgerungen für Ausländer vor, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Auf der folgenden Seite erhalten Sie einen Überblick, in welchen Fällen die Einbürgerung für Ausländer vom Ausland her möglich ist.
Urkundenbeschaffung
Wie und wo bekomme ich die notwendigen Unterlagen?