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Rentenangelegenheiten

Älteres Ehepaar beim Spaziergang, © colourbox.com
Hinweis zur Lebensbescheinigung
Die deutschen Rentenversicherungsträger verlangen von Rentenbezieherinnen und Rentenbeziehern mit Wohnsitz im Ausland in der Regel die jährliche Vorlage einer so genannten „Lebensbescheinigung“, die von den Rentenversicherungen generell gemeinsam mit der Rentenanpassungsmitteilung jedes Jahr im Juni/Juli an die Rentnerinnen und Rentner versandt wird. Wurde der Rentenanpassungsmitteilung keine Lebensbescheinigung beigefügt, so ist diese nicht erforderlich.
Diese Bescheinigung wird in Uruguay von der Deutschen Botschaft ausgestellt. Hierfür können Sie ohne Termin während unserer regulären Öffnungszeiten kommen. Zur Ausstellung der Bescheinigung ist stets die persönliche Vorsprache unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments erforderlich.
Lebensbescheinigungen für eine deutsche gesetzliche Rente, eine Entschädigungszahlung sowie eine gesetzliche Rente aus einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR sind gebührenfrei.
Für Lebensbescheinigungen einer betrieblichen oder privaten Rente bzw. Zusatzrente wird eine Gebühr in Höhe von 34,- € erhoben.
Lebensbescheinigungen müssen bis zum angegebenen Rücksendetermin beim Rententräger bzw. beim Rentenservice der Deutschen Post im Original eingegangen sein.
Eine Übersendung per Fax oder E-Mail ist nicht möglich.
Zusätzliche Informationen zu dem Thema Lebensbescheinigungen erhalten Sie unter anderem beim Rentenservice der Deutschen Post (s. Link weiter unten).
Allgemeine Hinweise
Die Auszahlung einer aus Deutschland stammenden Rente bzw. die Übersendung von Rentenschecks erfolgen nicht über die Deutsche Botschaft Montevideo, sondern über die jeweilige Rentenversicherung.
Bitte denken Sie daran, bei Fragen stets den Namen Ihrer Rentenversicherung und Ihre Versicherungsnummer anzugeben.
Bei Fragen zu Rentenzahlungen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Rentenversicherung. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte Ihrem letzten Rentenbescheid.
Weitere Kontaktdaten finden Sie hier:
Amt für Wiedergutmachung in Saarburg (Wiedergutmachungsrenten)
Informationen zur Besteuerung deutscher Renten
Im folgenden Merkblatt hat die Deutsche Botschaft Montevideo Informationen zusammengestellt, die die Besteuerung deutscher Renten betreffen.
Informationen zur Besteuerung deutscher Renten
Anerkennungsleistung für Ghettoarbeit und Rentenersatzzuschlag
Die Arbeitsgruppe Anerkennungsleistung für Ghettoarbeit (AG AfG) entscheidet über Anträge auf Einmalzahlung für eine Tätigkeit in einem Ghetto während der NS-Zeit. Auf Antrag können Verfolgte, die sich zwangsweise in einem Ghetto aufhielten und arbeiteten, eine einmalige Leistung in Höhe von 2.000 Euro erhalten. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen.
Weitere Informationen
Falls Sie eine monatliche Rentenzahlung nicht erhalten haben, setzen Sie sich bitte direkt mit Ihrer Rentenversicherung in Verbindung. Diese wird dann sofort die mit der Zahlung beauftragte Bank…
Die Rentenzahlung endet mit Ablauf des Monats, in dem der Rentenempfänger verstirbt. Rentenzahlungen, die nach diesem Zeitpunkt noch vorgenommen werden, müssen an die Rentenversicherung…