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Führerscheine

Scheinwerfer eines grünen Autos

Scheinwerfer eines grünen Autos, © colourbox

06.09.2023 - Artikel

Touristen und Personen mit vorübergehendem Aufenthalt in Uruguay können mit ihrem deutschen nationalen oder internationalen Führerschein am Verkehr teilnehmen.

Die Umschreibung ihres Führerscheins soll bei der zuständigen „Intendencia“ ihres Wohnortes erfolgen. Vorzulegende Unterlagen sind in der Regel hier zu finden.

Konsularische Bescheinigung zur Beantragung eines uruguayischen Führerscheins

Zur Umschreibung des deutschen Führerscheins wird in der Regel eine Bescheinigung der Botschaft verlangt. Die Bescheinigung ist gebührenpflichtig mit 34,07 Euro, zahlbar in uruguayischen Pesos in Bar zum jeweils aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft.

Zur Beantragung senden Sie bitte vorab eine gescannte, lesbare Kopie Ihres Führerscheins (Vor- und Rückseite), Ihres uruguayischen Personalausweises (Vor-und Rückseite) und Ihres Reisepasses per E-Mail an info@montevideo.diplo.de. Sobald diese innerhalb der konsularischen Sprechzeiten (Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 9.00 bis 11.30 Uhr, Dienstag von 13.00 bis 15.30 Uhr) abgeholt werden kann, werden Sie per E-Mail informiert. Bei der Abholung legen Sie bitte den Original-Führerschein und ein gültiges Ausweisdokument vor.


Gültigkeit uruguayischer Führerscheine in Deutschland

Bei vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland dürfen Sie mit Ihrem gültigen nationalen oder internationalen uruguayischen Führerschein in Deutschland Kraftfahrzeuge der Klassen führen, für die Ihr Führerschein ausgestellt ist. Dabei müssen Sie für den nationalen Führerschein eine anerkannte Übersetzung in die deutsche Sprache mitführen. Sofern Sie einen internationalen Führerschein besitzen, ist keine Übersetzung erforderlich.

Bei Wohnsitzverlegung nach Deutschland gilt der uruguayische Führerschein ab Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland noch sechs Monate. Danach wird Ihre Fahrerlaubnis nicht mehr anerkannt.

Für die weitere Teilnahme am inländischen Straßenverkehr ist dann ein in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellter Führerschein erforderlich. Bezüglich des Erwerbs und der Voraussetzungen für die deutsche Fahrerlaubnis setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes in Verbindung.

In Ausnahmefällen kann die Fahrerlaubnisbehörde die Frist auf Antrag bis zu sechs Monate verlängern, wenn Sie glaubhaft machen können, dass Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz nicht länger als 12 Monate in Deutschland haben werden.

Das Führen eines Kraftfahrzeugs mit einem ausländischen Führerschein, der in Deutschland nicht oder nicht mehr anerkannt wird, wird als Fahren ohne Fahrerlaubnis geahndet.

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