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Eheschließung

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Eheschließung in Deutschland

Welche Unterlagen für die Eheschließung in Deutschland benötigt werden, erfragen Sie bitte im konkreten Einzelfall bei dem Standesamt, vor dem Sie die Ehe schließen möchten.

Eheschließung in Uruguay

Die Eheschließung vor einem Standesamt in Uruguay ist im Regelfall auch in Deutschland gültig. Es besteht die Möglichkeit, die Ehe in Deutschland registrieren zu lassen, dies ist jedoch zur Rechtsgültigkeit der Ehe nicht erforderlich.

Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe im deutschen Eheregister

Wie für jede in Deutschland geschlossene Ehe kann auf Antrag auch für eine im Ausland geschlossene Ehe eine Beurkundung im deutschen Eheregister erfolgen. Voraussetzung ist, dass mindestens einer der Ehegatten deutscher Staatsangehöriger ist.

Antragsberechtigt ist jeder Ehegatte. Eine gemeinsame Antragstellung der Ehegatten ist nicht notwendig, jeder Ehegatte kann die Beurkundung ohne Zustimmung des anderen beantragen. Kinder und Eltern sind nur antragsberechtigt, wenn die Ehegatten verstorben sind.

Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt des aktuellen oder letzten deutschen Wohnsitzes des Antragstellers. Sofern der Antragsteller nie einen deutschen Wohnsitz hatte, ist das Standesamt I in Berlin zuständig. Der Antrag kann bei Aufenthalt im Ausland bei der Botschaft abgegeben und an das zuständige Standesamt weitergeleitet werden.

Für den Antrag auf Beurkundung im deutschen Eheregister müssen folgende Unterlagen im Original und zwei Kopien eingereicht werden:

  • Geburtsurkunden beider Ehegatten (bei ausländischen Urkunden: mit deutscher Übersetzung)
  • ausländische Heiratsurkunde mit deutscher Übersetzung
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit der Ehegatten (Reisepässe oder amtliche Ausweise, falls vorhanden: Staatsangehörigkeitsausweis (ggf. des Vorfahren), Einbürgerungsurkunde)
  • falls Vorehen der Ehegatten bestanden haben: Nachweise über die Eheschließung/en und deren Auflösung (bei ausländischen Urkunden: mit deutscher Übersetzung); bei einer Ehescheidung deutscher Staatsangehöriger im Ausland kann es erforderlich sein, diese zunächst in Deutschland anerkennen zu lassen
  • Geburtsurkunden aller gemeinsamen Kinder (bei ausländischen Urkunden: mit deutscher Übersetzung)
  • Nachweis zur Namensführung in der Ehe (z.B. Bescheinigung über die Namensführung vom Standesamt)
  • ggfs. Abmeldebescheinigung des letzten deutschen Wohnortes
  • ausgefülltes Formular Beurkundung einer Auslandseheschließung im Eheregister

Die Übersetzung ausländischer Urkunden muss von einem anerkannten Übersetzer gefertigt sein.

Die deutsche Botschaft in Uruguay beschäftigt keine vereidigten Übersetzer/-innen und kann daher auch keine Übersetzungs- und Dolmetscherdienste für Dritte anbieten. Ferner kann die deutsche Botschaft keine Empfehlung für Übersetzerbüros aussprechen oder die Richtigkeit oder Vollständigkeit einer Übersetzung bestätigen.

Auf der Internetseite des uruguayischen Verbands der Übersetzer finden sie vereidigte Übersetzer.

Es kann auch jeder andere in Uruguay oder Deutschland anerkannte Übersetzer kontaktiert werden. Es ist keine Apostille notwendig.

Über die Notwendigkeit der Vorlage weiterer Unterlagen entscheidet das zuständige Standesamt.

Wenn Sie einen gemeinsamen Ehenamen nach deutschem Recht wählen wollen, können Sie dies im Rahmen des Antrags auf Nachbeurkundung Ihrer Eheschließung tun. Die Erklärung zur Namensführung in der Ehe muss von beiden Ehegatten abgegeben werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Namensänderung in Uruguay keine Wirkung entfaltet. Sie würden in Ihren uruguayischen Dokumenten weiterhin Ihren Geburtsnamen führen.

Bei Antragstellung fallen bei der Botschaft folgende Gebühren an:


  • 79,57 EUR für die Beglaubigung der Unterschrift der Ehegatten für einen Antrag mit Namenserklärung
  • 56,43 EUR für die Beglaubigung der Unterschrift des Antragstellers für einen Antrag ohne Namenserklärung
  • 27,16 EUR für die Beglaubigung von Fotokopien

Alle Gebühren sind zahlbar in uruguayischen Pesos zum Tageskurs der Zahlstelle der Botschaft.

Die Gebühren für Anträge auf Beurkundung einer Auslandseheschließung im deutschen Eheregister werden je nach Bundesland festgesetzt und können daher unterschiedlich sein. Mit einem Betrag zwischen 60,00 und 100,00 EUR ist zu rechnen. Die Beurkundung erfolgt erst nach Zahlung der Gebühren, die Antragsteller erhalten dafür nach Antragstellung eine entsprechende Zahlungsaufforderung des Standesamts.

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