Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Beschaffung uruguayischer Urkunden
Die Deutsche Botschaft Montevideo kann für Privatpersonen keine uruguayischen Urkunden beschaffen.
Auch hat die Botschaft keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeiten uruguayischer Behörden. Mit einer Wartezeit ist zu rechnen.
Sollten Urkunden dringend benötigt werden oder die beantragende Person der spanischen Sprache nicht mächtig sein, kann die Beschaffung auch durch einen bevollmächtigten Vertreter vor Ort erfolgen.
Bei Übersetzungen von Urkunden kann Ihnen die Botschaft leider nicht behilflich sein. Die deutsche Botschaft in Uruguay beschäftigt keine vereidigten Übersetzer/-innen und kann daher auch keine Übersetzungs- und Dolmetscherdienste für Dritte anbieten. Ferner kann die deutsche Botschaft keine Empfehlung für Übersetzerbüros aussprechen oder die Richtigkeit oder Vollständigkeit einer Übersetzung bestätigen.
Auf der Internetseite des uruguayischen Verbands der Übersetzer finden Sie vereidigte Übersetzer.
Liste von Rechtsanwälten und Notaren in Uruguay
Bitte beachten Sie, dass deutsche Behörden zur Anerkennung einer uruguayischen Urkunde die Vorlage mit Apostille verlangen können. Weitere Informationen finden Sie unter Apostille
Uruguayische Auslandsvertretungen in Deutschland
Informationen zur Beschaffung uruguayischer Urkunden können Ihnen die uruguayischen Auslandsvertretungen in Deutschland geben.
Die Kontaktdaten finden Sie hier.
Dirección General del Registro de Estado Civil (Standesamt)
Auf dieser Webseite (ausschließlich auf Spanisch) können uruguayische Personenstandsurkunden (Geburten, Sterbefälle, Eheschließungen) online bestellt werden.
Das Standesamt von Montevideo (ausschließlich auf Spanisch) bietet auf seiner Webseite die Möglichkeit an, Urkunden zu bestellen.