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Fachkräfteeinwanderungsgesetz

09.03.2020 - Artikel

Erwerbstätigkeit mit beruflicher Ausbildung

Bevor Sie Ihren Visumsantrag an der Botschaft stellen können, muss zunächst ihr Berufsabschluss in Deutschland anerkannt sein. Die Botschaft Montevideo bietet keine Einzelfallberatung zum Anerkennungsprozess.


Sie können sich bei folgender Hotline beraten lassen:


Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“


+49 30 1815 1111, nur auf Deutsch und Englisch


Zeiten: Montag bis Freitag 8 bis 16 Uhr deutscher Zeit. Leider muss mit einiger Zeit in der Warteschleife gerechnet werden.


Bitte folgende Informationen beim Anruf bereithalten:

•Ihr Geburtsdatum
•Nationalität
•genauer Name und Dauer der beruflichen Ausbildung
•Niveau der bereits vorhandenen Deutschkenntnisse
•falls bekannt: Ort, wo man in Deutschland arbeiten will

Im Netz finden Sie hier weitere Infos:
www.anerkennung-in-deutschland.de (Information welche Stelle in Deutschland für die Anerkennung Ihres Berufsabschluss zuständig ist)
www.make-it-in-germany.de (allgemeine Infos zum Leben und Arbeiten in Deutschland)
www.arbeitsagentur.de/vor-ort/zav/startseite (Vermittlung von Arbeitsstellen und Beratung, wo in Deutschland und in welcher Branche Fachkräfte gesucht werden)

Wenn Sie noch keinen Arbeitgeber gefunden haben, kommt für Sie ein Visum zur Arbeitsplatzsuche in Frage.


Wenn Sie bereits einen Arbeitgeber gefunden haben, sollte dieser über die vor Ort zuständige Ausländerbehörde das „beschleunigte Fachkräfteverfahren“ einleiten und sich um die Anerkennung Ihres Abschlusses und Vorabzustimmung des Visums kümmern.


Sobald dieses Vorverfahren abgeschlossen ist, können Sie über die Website einen Termin zur Visumsbeantragung buchen. Falls Sie Schwierigkeiten mit der Terminbuchung haben sollten, schreiben Sie uns bitte eine Mail über das Kontaktformular, der Sie die Vorabzustimmung als PDF anhängen, Betreff: „Sondertermin nach FEG“.


Beim Termin müssten noch folgende Unterlagen vorgelegt werden:


• 2 ausgefüllte Antragsformulare und Belehrung gem. § 54 Abs.2 Nr.8 i.V.m. § 53 AufenthG
• 2 aktuelle biometrische Passfotos, Größe des Fotos 3,5 x 4,5 cm (Frontalaufnahme, Augen direkt auf die Kamera gerichtet, heller Hintergrund, ohne Schatten im Gesicht, keine Reflektion auf Brillengläsern, keine Kopfbedeckung. Mund geschlossen. Das Gesicht -von Kinn bis Haaransatz- muss 80% des Fotos ausfüllen (Gesichtshöhe zwischen 3,6 und 3,2 cm), linke und rechte Gesichtshälfte deutlich sichtbar)
• aktueller und gültiger Reisepass (Gültigkeit muss noch mindestens 180 Tage über das geplante Einreisedatum hinaus gegeben sein)
• die Vorabzustimmung der Ausländerbehörde

• die Originale der Urkundenkopien, die der Vorabzustimmung beigeheftet bzw. beigefügt sind


Fachkräfte mit akademischem Abschluss brauchen in nicht-reglementierten Berufen weiterhin keinen Anerkennungsbescheid. Akademiker finden hier mehr Informationen, über die für sie in Frage kommenden Visa. Auf dieser Website (Anabin) können Sie prüfen, ob Ihr Universitätstitel in Deutschland anerkannt ist.

Weitere Informationen

Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zur Einwanderung von Fachkräften und Arbeitsaufnahme in Deutschland.

Einreise von Fachkräften

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