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Merkblatt zur Beantragung eines Visums zum Zwecke eines Sprachkurses in Deutschland

12.02.2021 - Artikel

In Ausnahmefällen besteht nach dem deutschen Aufenthaltsrecht die Möglichkeit der Erteilung von Aufenthaltstiteln zur Absolvierung von Sprachkursen in Deutschland. Bei der Botschaft beantragen Sie das bei Einreise erforderliche nationale Visum. Die Botschaft weist ausdrücklich daraufhin, dass über Visumanträge zur Sprachkursteilnahme im Einklang mit deutschen Ausländerbehörden i.R. des gegebenen Ermessens entschieden wird. Grundsätzlich gilt für Uruguay, dass auch hier im Land flächendeckend gute Möglichkeiten zum Spracherwerb bestehen.


Für die Beantragung des Visums sind bei persönlicher Vorsprache folgende Unterlagen vorzulegen:
• 2 ausgefüllte Antragsformulare und Belehrung gem. § 54 Abs.2 Nr.8 i.V.m. § 53 AufenthG (auf der Homepage herunterzuladen)
• 2 aktuelle biometrische Passfotos, Größe des Fotos 3,5 x 4,5 cm (Frontalaufnahme, Augen direkt auf die Kamera gerichtet, heller Hintergrund, ohne Schatten im Gesicht, keine Reflektion auf Brillengläsern, keine Kopfbedeckung. Mund geschlossen. Das Gesicht -von Kinn bis Haaransatz- muss 80% des Fotos ausfüllen (Gesichtshöhe zwischen 3,6 und 3,2 cm), linke und rechte Gesichtshälfte deutlich sichtbar)


Folgende Unterlagen bitte jeweils im Original und zwei Fotokopien vorlegen:
• aktueller und gültiger Reisepass (Gültigkeit muss noch mindestens 180 Tage über das geplante Einreisedatum hinaus gegeben sein)
• uruguayische Cédula de Identidad
• Zulassungsnachweis zum Sprachkurs / sonstiger Kursnachweis, dass Kurs in Deutschland verbindlich gebucht wurde (Absichtsbescheinigung oder Mailverkehr reichen nicht aus)
• Motivationsschreiben (warum soll der Kurs unbedingt in Deutschland erfolgen, welche späteren Berufsaussichten, späterer Nutzen des Kurses), in deutscher Sprache
• Finanzierungsnachweise (siehe dazu Merkblatt zum Finanzierungsnachweis)
• Nachweise zu eventuellen Voraufenthalten in Deutschland
• Krankenversicherung gem. EU-Norm (Geltungsbereich für den gesamten EU-Raum, Mindestdeckungssumme: 30.000,-- €, gültig ab Tag der Einreise); spätestens nachzuweisen bei Abholung des Visums!

Hinweis:
Bitte achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur direkten Ablehnung des Visumantrags führen.

Bitte vermerken Sie ihre Telefonnummer neben ihrer Unterschrift auf dem Antragsformular, sodass wir Sie bei evtl. Rückfragen möglichst kurzfristig kontaktieren können. Die Botschaft holt vor Visumserteilung die erforderliche Zustimmung bei der in Deutschland zuständigen Ausländerbehörde ein. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Bearbeitung des Visumantrages dadurch bis zu 3 Monate oder mehr in Anspruch nehmen kann. Auf die Bearbeitungsdauer in Deutschland kann die Botschaft keinen Einfluss nehmen. Die endgültige und längerfristige Aufenthaltsgenehmigung wird nach Einreise von der Ausländerbehörde in Deutschland erteilt
Dieses Merkblatt wird ständig aktualisiert, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Einzelfall behält sich die Botschaft vor, auf die Vorlage weiterer Unterlagen zu bestehen. Eine Bearbeitung des Antrages durch die Botschaft und die erforderliche Weiterleitung an die Ausländerbehörde erfolgen erst nach vollständiger Vorlage der benötigten Unterlagen.

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