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Merkblatt zur Beantragung eines Visums zum Zwecke der Teilnahme am Working Holiday Programm
Am 09.02.2017 unterzeichneten Deutschland und Uruguay eine Absprache über ein Ferienarbeitsprogramm, das sog. Working Holiday Programm. Das Programm richtet sich an junge Erwachsene zwischen 18 und 30 Jahren und bietet die Möglichkeit, das jeweils andere Land bei einem Aufenthalt von einem Jahr kennenzulernen. Zum Zwecke der Ergänzung der Reisemittel ist es gestattet, Ferienjobs anzunehmen.
Das Visum kann bei der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Montevideo oder bei allen anderen Botschaften oder Konsulaten der Bundesrepublik Deutschland in anderen Staaten beantragt werden (nicht jedoch bei Honorarkonsuln). In dem Fall wenden Sie sich bitte im Voraus an die entsprechende Auslandsvertretung und erkundigen Sie sich über die Terminmöglichkeiten bzw. über ggfs. zusätzlich erforderliche Unterlagen.
Voraussetzungen für die Teilnahme am Working Holiday Programm in Deutschland:
Uruguayische Staatsangehörigkeit
18 bis 30 Jahre (zum Zeitpunkt der Antragstellung)
Keine vorherige Teilnahme am Working Holiday Programm
Es ist nicht gestattet, mit unterhaltsberechtigten Familienmitgliedern zu reisen, wenn diese über keinen eigenen Aufenthaltstitel verfügen
Hauptzweck der Reise nach Deutschland soll ein Ferienaufenthalt sein
Es wird empfohlen, folgende Reihenfolge für die Visa-Beantragung einzuhalten:
1. Zusammenstellung der kompletten Unterlagen,
2. Terminbuchung,
3. Flug-Reservierung bzw. -Buchung.
Für die Beantragung des Visums sind bei persönlicher Vorsprache folgende Unterlagen vorzulegen:
2 ausgefüllte Antragsformulare und Belehrung gem. § 54 Abs.2 Nr.8 i.V.m. § 53 AufenthG
(auf der Homepage herunterzuladen)
2 aktuelle biometrische Passfotos, Größe des Fotos 3,5 x 4,5 cm (Frontalaufnahme, Augen direkt auf die Kamera gerichtet, heller Hintergrund, ohne Schatten im Gesicht, keine Reflektion auf Brillengläsern, keine Kopfbedeckung. Mund geschlossen. Das Gesicht -von Kinn bis Haaransatz- muss 80% des Fotos ausfüllen (Gesichtshöhe zwischen 3,6 und 3,2 cm), linke und rechte Gesichtshälfte deutlich sichtbar)
Folgende Unterlagen bitte jeweils im Original und zwei Fotokopien vorlegen:
aktueller und gültiger Reisepass (Gültigkeit muss noch mindestens 90 Tage über das geplante Einreisedatum hinaus gegeben sein und über mindestens 2 leere Seiten verfügen)
bei uruguayischen Antragstellern: Cédula de Identidad oder:
bei argentinischen Antragstellern: D. N. I.
Folgende Unterlagen bitte jeweils im Original und einer Fotokopie vorlegen:
Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für den Lebensunterhalt:
400 € monatlich für die ersten drei Monate (1.200 €) plus Deckung der Kosten für die Unterkunft, nachgewiesen anhand von eigenen Kontoauszügen (nicht von Dritten!) in uruguayischen Pesos, US-Dollar oder Euros der letzten drei Monate vor Antragstellung.
Hinweis: Bei Buchung eines Hotels, Hostels o.ä. für die ersten zwei Wochen wird eine Bestätigung über die Buchung und über die bereits erfolgte Zahlung benötigt bzw. der Nachweis über die finanziellen Mittel, die reservierte Unterkunft nach Ankunft bezahlen zu können.
Wenn eine private Unterbringung bei Freunden oder Verwandten vorgesehen ist, dann ist ein Einladungsschreiben vorzulegen. Darin ist anzugeben, dass man in der angegebenen Wohnung im angegebenen Zeitraum unentgeltlich wohnen darf. Das Einladungsschreiben ist von dem Einlader zu unterschreiben sowie eine Pass- oder Personalausweiskopie vom Einlader und dessen Meldebescheinigung vorzulegen.
Wenn keine private Unterbringung bei Freunden oder Verwandten erfolgt, ist in jedem Fall eine Buchungs- oder Reservierungsbestätigung einer Unterkunft vorzulegen!
Flugticket nach Deutschland
Rückflugticket nach Uruguay nach einem Jahr oder Nachweis von finanziellen Mitteln in Höhe von 1000 € anhand von eigenen Kontoauszügen (nicht von Dritten!)
Kranken- und Unfallversicherung gem. EU-Norm (Geltungsbereich für den gesamten EU-Raum, Mindestdeckungssumme: 30.000 € inkl. Abdeckung von Rücktransport im Krankheits- oder Todesfall, gültig ab Tag der Einreise für den gesamten Aufenthalt)
aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (Apostille nicht erforderlich). Das Zeugnis soll nicht direkt von der ausstellenden Behörde an die Botschaft geschickt, sondern persönlich vorgelegt werden.
Motivationsschreiben und Nachweise / Informationen über den geplanten Aufenthalt in Deutschland (Arbeitsvertrag sofern vorhanden, aber nicht verpflichtend)
Bitte achten Sie darauf, dass die Antragsunterlagen vollständig sind, da unvollständige Anträge nicht angenommen werden.
Bitte vermerken Sie Ihre Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse neben Ihrer Unterschrift auf dem Antragsformular, damit wir Sie bei Rückfragen kontaktieren können.
Die Botschaft entscheidet in eigener Zuständigkeit über die Erteilung des Visums. Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von längstens 1 Monat (zumeist deutlich weniger) zu rechnen. Bitte beachten Sie dies bei der Planung Ihrer Reise.
Für die Beantragung des Visums ist am Tag der Antragstellung eine Gebühr i. H. v. derzeit 75 €, zahlbar nur in uruguayischen Pesos in bar zum jeweils gültigen Zahlstellenkurs der Botschaft, zu zahlen. Ein beschleunigtes Verfahren durch einen Expresszuschlag ist nicht möglich.
Hinweise:
Der Gesamtaufenthalt beträgt zwölf Monate. Innerhalb dieses Zeitraums und im Rahmen des Working Holiday Programms ist eine mehrfache Einreise nach Deutschland erlaubt.
Teilnehmer können höchstens einmal am Working Holiday Programm teilnehmen.
Während des Aufenthalts in Deutschland können uruguayische Teilnehmer Ferienjobs für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten annehmen. Bitte beachten Sie, dass Sie nicht länger als sechs Monate für den selben Arbeitgeber arbeiten dürfen. Argentinische Teilnehmer am Working Holiday Programm dürfen nur bis maximal sechs Monate im Zeitraum von zwölf Monaten arbeiten. Ebenso ist die gelegentliche Teilnahme an Sprachkursen vor Ort gestattet.
Informationen über Arbeitsangebote können u.a. in den örtlichen Arbeitsagenturen erfragt werden oder auf den folgenden Webseiten:
www.zav.de (Zentrale Auslands- und Fachvermittlung; ZAV)
www.make-it-in-germany.com/de/fuer-fachkraefte/arbeiten/fuenf-schritte/jobsuche
Das Visum erlaubt nur den Aufenthalt und die Beschäftigung in Deutschland, nicht jedoch die Beschäftigung in anderen Schengenstaaten. Nichtsdestoweniger können uruguayische Staatsangehörige ohne Visum für bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen in andere Schengenstaaten reisen.
Es ist möglich, dass bei Einreise nach Deutschland Dokumente verlangt werden, die den Aufenthalt im Rahmen des Working Holiday Programms belegen. Um Probleme zu vermeiden, empfiehlt es sich, alle notwendigen Dokumente (Krankenversicherung, Kontoauszüge etc.) mit sich zu führen.
Dieses Merkblatt wird ständig aktualisiert, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Einzelfall behält sich die Botschaft vor, auf die Vorlage weiterer Unterlagen zu bestehen. Eine Bearbeitung des Antrages durch die Botschaft erfolgt erst nach vollständiger Vorlage der benötigten Unterlagen.
Bitte vereinbaren Sie für die Antragstellung einen Termin auf der Homepage der Botschaft. |