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Merkblatt zur Beantragung eines Visums zum Zwecke der Teilnahme am Working Holiday Programm
Am 09.02.2017 unterzeichneten Deutschland und Uruguay eine Absprache über ein Ferienarbeitsprogramm, das sog. Working Holiday Programm. Das Programm richtet sich an junge Erwachsene zwischen 18 und 30 Jahren und bietet die Möglichkeit, das jeweils andere Land bei einem Aufenthalt von einem Jahr kennenzulernen. Zum Zwecke der Ergänzung der Reisemittel ist es gestattet, Ferienjobs anzunehmen.
Das Visum kann bei der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Montevideo oder bei allen anderen Botschaften oder Konsulaten der Bundesrepublik Deutschland in anderen Staaten beantragt werden (nicht jedoch bei Honorarkonsuln).
Voraussetzungen für die Teilnahme am Working Holiday Programm in Deutschland:
Uruguayische Staatsangehörigkeit
18 bis 30 Jahre (zum Zeitpunkt der Antragstellung)
Keine vorherige Teilnahme am Working Holiday Programm
Es ist nicht gestattet, mit unterhaltsberechtigten Familienmitgliedern zu reisen, wenn diese über keinen eigenen Aufenthaltstitel verfügen
Hauptzweck der Reise nach Deutschland soll ein Ferienaufenthalt sein
Für die Beantragung des Visums sind bei persönlicher Vorsprache folgende Unterlagen vorzulegen:
2 ausgefüllte Antragsformulare und Belehrung gem. § 54 Abs.2 Nr.8 i.V.m. § 53 AufenthG
(auf der Homepage herunterzuladen)
2 aktuelle biometrische Passfotos, Größe des Fotos 3,5 x 4,5 cm (Frontalaufnahme, Augen direkt auf die Kamera gerichtet, heller Hintergrund, ohne Schatten im Gesicht, keine Reflektion auf Brillengläsern, keine Kopfbedeckung. Mund geschlossen. Das Gesicht -von Kinn bis Haaransatz- muss 80% des Fotos ausfüllen (Gesichtshöhe zwischen 3,6 und 3,2 cm), linke und rechte Gesichtshälfte deutlich sichtbar)
Bei Buchung eines Hotels, Hostels oä. für die ersten drei Monate wird eine Bestätigung über die Buchung und über die bereits erfolgte Zahlung benötigt bzw. der Nachweis über die finanziellen Mittel, die reservierte Unterkunft nach Ankunft bezahlen zu können.
Wenn eine private Unterbringung bei Freunden oder Verwandten vorgesehen ist, dann ist ein Einladungsschreiben vorzulegen. Darin ist anzugeben, dass man in der angegebenen Wohnung im angegebenen Zeitraum unentgeltlich wohnen dürfe. Das Einladungsschreiben ist von dem Einlader zu unterschreiben. Im Idealfall ist eine Pass- oder Personalausweiskopie vom Einlader vorzulegen.
Wenn keine private Unterbringung bei Freunden oder Verwandten erfolgt, ist in jedem Fall eine Buchungs- oder Reservierungsbestätigung einer Unterkunft vorzulegen!
Bitte vermerken Sie Ihre Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse neben Ihrer Unterschrift auf dem Antragsformular, damit wir Sie bei Rückfragen kontaktieren können.
Die Botschaft entscheidet in eigener Zuständigkeit über die Erteilung des Visums. Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von längstens 1 Monat (zumeist deutlich weniger) zu rechnen.
Für die Beantragung des Visums ist --bei Antragstellung-- eine Gebühr in bar, zahlbar in uruguayischen Pesos zum jeweils gültigen Zahlstellenkurs der Botschaft, zu zahlen.
Hinweise:
Der Gesamtaufenthalt beträgt 12 Monate. Innerhalb dieses Zeitraums und im Rahmen des Working Holiday Programms ist eine mehrfache Einreise nach Deutschland erlaubt.
Teilnehmer können höchstens einmal am Working Holiday Programm teilnehmen.
Während des Aufenthalts in Deutschland können die Teilnehmer Ferienjobs für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten annehmen.
Ebenso ist die Teilnahme an Kursen zur Aus- und Weiterbildung für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten gestattet.
Informationen über Arbeitsangebote können u.a. in den örtlichen Arbeitsagenturen erfragt werden oder auf den folgenden Webseiten:
www.zav.de (Zentrale Auslands- und Fachvermittlung; ZAV)
Das Visum erlaubt nur den Aufenthalt und die Beschäftigung in Deutschland, nicht jedoch die Beschäftigung in anderen Schengenstaaten. Nichtsdestoweniger können uruguayische Staatsangehörige ohne Visum für bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen in andere Schengenstaaten reisen.
Es ist möglich, dass bei Einreise nach Deutschland Dokumente verlangt werden, die den Aufenthalt im Rahmen des Working Holiday Programms belegen. Um Probleme zu vermeiden, empfiehlt es sich, alle notwendigen Dokumente (Krankenversicherung, Kontoauszüge etc.) mit sich zuführen.