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Merkblatt zur Beantragung eines Visums für einen kurzfristigen Aufenthalt im Schengengebiet

12.02.2021 - Artikel

In Uruguay legal wohnhafte Drittstaatsangehörige, die für das Gebiet der Schengener Staaten der Visumpflicht unterliegen, können das erforderliche Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt (max. 90 Tage) in den Schengener Staaten bei der Botschaft beantragen. Ob für Sie Visumpflicht im Gebiet der Schengener Staaten besteht, erfahren Sie auf der Homepage der Botschaft unter „Service“ und „Visa und Einreise“.


Die Zuständigkeit der Botschaft ist --NUR-- gegeben, wenn Deutschland das Hauptreiseziel im Schengener Raum ist (z.B. längste Aufenthaltsdauer in Europa in Deutschland). In anderen Fällen muss das Visum bei einer anderen Schengen-Vertretung in Uruguay beantragt werden.


Für die Beantragung des Visums sind bei persönlicher Vorsprache folgende Unterlagen vorzulegen:

  • 1 ausgefülltes Antragsformular und Belehrung gem. § 54 Abs.2 Nr.8 i.V.m. § 53 AufenthG (auf der Homepage herunterzuladen)
  • 1 aktuelles, biometrisches Passfoto, Größe des Fotos 3,5 x 4,5 cm (Frontalaufnahme, Augen direkt auf die Kamera gerichtet, heller Hintergrund, ohne Schatten im Gesicht, keine Reflektion auf Brillengläsern, keine Kopfbedeckung. Mund geschlossen. Das Gesicht -von Kinn bis Haaransatz- muss 80% des Fotos ausfüllen (Gesichtshöhe zwischen 3,6 und 3,2 cm), linke und rechte Gesichtshälfte deutlich sichtbar)

Folgende Unterlagen bitte jeweils im Original und einer Fotokopien vorlegen:

  • aktueller und gültiger Reisepass (Gültigkeit muss noch mindestens 180 Tage über das geplante Einreisedatum hinaus gegeben sein)
  • uruguayische Cédula de Identidad
  • Flugbuchung (Hin- und Rückflug)
  • Angaben und Nachweise zu Aufenthaltszweck und -dauer, z.B. Einladungsschreiben, Hintergrund zum Aufenthalt, Nachweis zur geplanten Geschäftsreise (Firmenbestätigung), Hotelreservierungen im Schengenraum, Zugreservierungen, Mietwagenbuchungen u.ä. (Aufzählung nicht abschließend) Finanzierungsnachweise für einen Betrag von täglich 45,00 EUR zuzüglich der Kosten für Hotel und Transport für den gesamten Aufenthalts im Schengenraum (siehe dazu Merkblatt Finanzierungsnachweis)
  • Zur Prüfung der Rückkehrbereitschaft z.B.:

- Anstellungsnachweis in Uruguay mit Gehaltsangabe und den letzten drei aktuellen Gehaltsnachweisen,
- über den geplanten Aufenthalt hinaus gültiger Mietvertrag
oder Immobilieneigentumsnachweis,
- Kontostands- und bewegungsnachweise der letzten drei Monate -ggf. Studiennachweis, aktuelle Einschreibung an einer Hochschule in Uruguay,
- ggf. Heiratsurkunde und Angabe, ob der Ehegatte mitreist,
- Informationen zu sonstigen Familienangehörigen, die ebenfalls in Uruguay wohnhaft sind,
- Informationen allgemein zur eigenen Lebenssituation in Uruguay.

  • Krankenversicherung gem. EU-Norm (Geltungsbereich für den gesamten EU-Raum, Mindestdeckungssumme: 30.000,00 EUR, gültig ab Tag der Einreise) Spätestens nachzuweisen bei Abholung des Visums!

Hinweis:
Bitte achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur direkten Ablehnung des Visumantrags führen.
Bitte vermerken Sie Ihre Telefonnummer neben ihrer Unterschrift auf dem Antragsformular, sodass
wir Sie bei evtl. Rückfragen möglichst kurzfristig kontaktieren können.
Die Botschaft entscheidet in eigener Zuständigkeit über die Erteilung des Visums. Es ist mit einer
Bearbeitungsdauer von längstens 1 Monat (zumeist deutlich weniger) zu rechnen.

Weitere Informationen

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