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Merkblatt zum Visum zur Ausstellung einer Blauen Karte

22.02.2021 - Artikel

Blaue Karte EU, hochqualifizierte Fachkräfte und Akademiker
Mit der sog. „Blauen Karte EU“ können Drittstaatsangehörige, die einen in Deutschland anerkannten Hochschulabschluss besitzen, eine ihrer Qualifikation angemessene Beschäftigung in Deutschland aufnehmen. Allgemeine Informationen zur Blauen Karte EU finden Sie im Internetangebot des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und über das Fachkräfteportal.


Die Blaue Karte EU wird, wie alle längerfristigen Aufenthaltstitel, ausschließlich von der jeweils zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland ausgestellt. Bei der Botschaft beantragen Sie das bei Einreise erforderliche nationale Visum.


Für die Beantragung des Visums sind bei persönlicher Vorsprache folgende Unterlagen vorzulegen:
• 2 ausgefüllte Antragsformulare und Belehrung gem. § 54 Abs.2 Nr.8 i.V.m. § 53 AufenthG (auf der Homepage herunterzuladen)
• 2 aktuelle biometrische Passfotos, Größe des Fotos 3,5 x 4,5 cm (Frontalaufnahme, Augen direkt auf die Kamera gerichtet, heller Hintergrund, ohne Schatten im Gesicht, keine Reflektion auf Brillengläsern, keine Kopfbedeckung. Mund geschlossen. Das Gesicht -von Kinn bis Haaransatz- muss 80% des Fotos ausfüllen (Gesichtshöhe zwischen 3,6 und 3,2 cm), linke und rechte Gesichtshälfte deutlich sichtbar)


Folgende Unterlagen bitte jeweils im Original und zwei Fotokopien (Format DIN A4) vorlegen:
• aktueller und gültiger Reisepass (Gültigkeit muss noch mindestens 180 Tage über das geplante Einreisedatum hinaus gegeben sein)
• aktuelle uruguayische Cédula de Identidad
• Lebenslauf über den beruflichen Werdegang, mit Zeugnissen, Diplomen o.ä., jeweils mit Übersetzung ins Deutsche
• deutscher Hochschulabschluss oder in Deutschland anerkannter oder einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbarer, ausländischer Hochschul-abschluss, ggf. mit Übersetzung ins Deutsche
• Arbeitsvertrag/ verbindliches Arbeitsplatzangebot mit Angaben zum Bruttojahres-gehalt
• Krankenversicherung gem. EU-Norm (Geltungsbereich für den gesamten EU-Raum, Mindestdeckungssumme: 30.000,-- €, gültig ab Tag der Einreise); spätestens nachzuweisen bei Abholung des Visums!


Hinweis:

Hinweis:
Ob Ihr ausländischer Hochschulabschluss anerkannt oder vergleichbar ist, können Sie in der Vergleichsdatenbank ANABIN abfragen. Idealerweise legen Sie das Anabin-Prüfungsergebnis bei Antragstellung als Ausdruck mit den restlichen Antragsunterlagen vor!


Bitte achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur direkten Ablehnung des Visumantrags führen.


Bitte vermerken Sie ihre Telefonnummer neben ihrer Unterschrift auf dem Antragsformular, damit wir Sie bei evtl. Rückfragen möglichst kurzfristig kontaktieren können.


Die Botschaft entscheidet in eigener Zuständigkeit über die Erteilung des Visums. Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von längstens 1 Monat (zumeist deutlich weniger) zu rechnen. Die endgültige und längerfristige Aufenthaltsgenehmigung wird nach Einreise von der Ausländerbehörde in Deutschland erteilt.


Gibt es jedoch ausländerrechtliche Voraufenthalte der Antragsteller, ist zusätzlich eine Beteiligung der zuständigen Ausländerbehörde vorgeschrieben. Die Botschaft holt in diesen Fällen die Zustimmung der Ausländerbehörde zur Visumerteilung ein. Die Botschaft weist darauf hin, dass die Antragsbearbeitung in diesen Fällen bis zu 3 Monate und mehr in Anspruch nehmen kann.


Bitte vermerken Sie Ihre Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse neben Ihrer Unterschrift auf dem Antragsformular, damit wir Sie bei Rückfragen kontaktieren können.


Für die Beantragung des Visums ist --bei Antragstellung-- eine Gebühr in bar, zahlbar in uruguayischen Pesos zum jeweils gültigen Zahlstellenkurs der Botschaft, zu zahlen. Zurzeit liegt die Visumsgebühr bei 75,-- €.


Dieses Merkblatt wird ständig aktualisiert, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Einzelfall behält sich die Botschaft vor, auf die Vorlage weiterer Unterlagen zu bestehen. Eine Bearbeitung des Antrages durch die Botschaft erfolgt erst nach vollständiger Vorlage der benötigten Unterlagen.


Bitte vereinbaren Sie für die Antragstellung einen Termin.

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