Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Liste von Anwälten und Notaren
Hier finden Sie eine Liste von in unserem Amtsbezirk tätigen Anwälten und Notaren
Haftungsausschluss
Diese Angaben basieren auf der Botschaft Montevideo zum Zeitpunkt der Abfassung vorliegenden Informationen. Die Angaben und insbesondere die Benennung der Anwälte und sonstigen Rechtsbeistände sind unverbindlich und ohne Gewähr. Bei Mandatserteilung hat der Mandant für alle Kosten und Gebühren selbst aufzukommen.
Die Benennung der Anwälte erfolgt in alphabetischer Reihenfolge. Die Informationen zu Fachrichtungen und Korrespondenzsprachen der Anwälte stammen von diesen selbst und können durch die Botschaft nicht garantiert werden. Es wird zudem kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben.
Allgemeine Informationen
a) Bestehen Regeln über die örtliche, sachliche oder instanzielle Zuständigkeit der Anwälte? Welche Anwälte sind vor welchen Gerichten zugelassen?
Alle in Uruguay zugelassenen Rechtsanwälte können in jeder Angelegenheit landesweit tätig werden. Es bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich der örtlichen, sachlichen oder instanziellen Zuständigkeit oder Zulassung der Anwälte.
b) Inwieweit besteht Anwalts- oder Notarzwang?
In Uruguay besteht grundsätzlich Anwaltszwang. Ein Notarzwang gilt für Grundstücksgeschäfte, aber auch für weitere Angelegenheiten wie beispielsweise Autoverkäufe, Mietverträge, Vollmachten und Testamente.
c) Inwieweit haben Inhaftierte Anspruch auf einen vom Gastland zu stellenden Pflichtverteidiger?
Für Inhaftierte wird vom Gericht ein Pflichtverteidiger eingesetzt, falls der Inhaftierte keinen eigenen Verteidiger (Anwalt) hat. Auch außerhalb von Strafsachen wird bei Mittellosigkeit ein Pflichtverteidiger gestellt.
d) Inwieweit bestehen im Gastland Gebührenregelungen? Wie können Gebühren am besten im Voraus abgeschätzt werden: Gebührentabelle nach Streitwert, Stundensatz, Erfolgshonorar, Tragung eigener Kosten bei Obsiegen?
Anwaltsgebühren werden grundsätzlich nach dem Streitwert berechnet. Honorare müssen mit den Rechtsanwälten vereinbart werden. Bei der Einreichung eines Schriftstücks an ein Gericht ist jeweils eine Gebühr zu zahlen. Auch bei Obsiegen trägt der jeweilige Kläger bzw. Beklagte seine Anwalts- und Gerichtsgebühren.
e) Inwieweit gewährt das Gastland Prozesskostenhilfe?
Die Gerichtsgebühren können bei Mittellosigkeit auf Antrag vom Gericht erlassen werden; insoweit wird Prozesskostenhilfe gewährt.
f) Bestehen im Gastland andere geeignete Institutionen, die sich mit Rechtsverfolgung befassen oder Beratungstätigkeit gegen Gebühren (z. B. Handelskammer etc.) übernehmen? Gibt es Wohltätigkeitsinstitutionen, die bestimmte kostenlose Beratungen gewähren?„
Beratungstätigkeit liegt grundsätzlich bei den Anwälten. Die Stabstelle Verbraucherschutz beim Wirtschafts- und Finanzministerium berät kostenfrei über zivilrechtliche Fragen von Verbrauchern. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten gibt es beim Ministerium für Arbeit und Soziale Sicherheit eine Gütestelle.
Anwälte und Notare im Amtsbezirk
Name und Anschrift | Fachrichtung |
Rechtsanwalt Dr. Daniel | Strafrecht Korrespondenzsprachen: Spanisch, Deutsch Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare |
Rechtsanwältin Prof. Dr. iur. Ma. Cecilia | Migrationsrecht International Korrespondenzsprachen: Spanisch, Deutsch, Englisch, Italienisch Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare |
Rechtsanwalt Prof. Dr. Pedro J. Montano Gómez | Strafrecht Recht und Medizin Korrespondenzsprachen: Spanisch, Deutsch, Englisch, Italienisch, Französisch Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare |
Rechtsanwalt Dr. Andrés Hirschfeld Zabala 1542, P. 7 11000 Montevideo Tel.: 2916 1185/2916 1265 Fax: 2916 2189 Handy: (+598) 99 614 490 principal@rhyasoc.com | Internationales Privatrecht Handelsrecht Steuerrecht Erbrecht Vertragsrecht Allg. Unternehmensberatung Korrespondenzsprachen: Spanisch, Deutsch, Englisch Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare |
Notarin Esc. Patricia Rivas Pascual Tiburcio Gómez 1329, Escr. 205 113 00 Montevideo Tel.: 2623 4004 Handy: (+598) 99 921 010 escribania.rivas@gmail.com | Korrespondenzsprachen: Spanisch, Deutsch, Englisch Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare |
Rechtsanwalt Sebastián Ramos Ferrere Abogados Juncal 1392 11000 Montevideo Tel.: 2900 1000 Fax: 2900 5000 sramos@ferrere.com www.ferrere.com | Korrespondenzsprachen: Spanisch, Deutsch, Englisch, Hebräisch, Italienisch, Portugiesisch, Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare |