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Wiederholung der Wahl in Berlin
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts führt zu einer Wiederholung der Wahl in Berlin in einzelnen Wahlbezirken in Berlin.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts führt zu einer Wiederholung der Wahl in Berlin in einzelnen Wahlbezirken in Berlin. Informationen zu den betroffenen Wahlbezirken können bei www.berlin.de/wahlen/ eingesehen werden. Dort sind auch Unterlagen zur notwendigen Eintragung ins Wahlregister zu finden, die in Papierform im Wahlbezirk eingereicht werden müssen.
Aufgrund der Kürze der Zeit bietet die Botschaft ausnahmsweise die Teilnahme am Kurier an. Dies gilt sowohl für die Einsendung der Anmeldung zum Wahlregister, die Übersendung der Wahlunterlagen aus Deutschland und die Übersendung der Wahlzettel nach Berlin.
Die Abgabedaten an der Botschaft Montevideo sind:
bis spätestens 2. Januar: Antrag auf Eintragung ins Wahlregister (ausreichend frankiert 20 g - 0,85 €)
bis spätestens 30. Januar: Übersendung der Wahlzettel
Sofern der Wahlbezirk in Berlin gebeten wird, die Wahlunterlagen an die Botschaft Montevideo zu schicken, gelten folgende Bedingungen:
Die Wahlberechtigten, die die Wahlunterlagen über den Kurierweg an die Botschaft Montevideo übersandt bekommen möchten, müssen das Wahlamt in Berlin unbedingt selbst auf diesen Weg hinweisen.
Die Wahlunterlagen müssen sich in einem gesonderten und verschlossenen Umschlag befinden, der deutlich als Wahlsache gekennzeichnet ist und den Namen des/der Wahlberechtigten enthält. Dieser Umschlag wird verschlossen in einem weiteren Briefumschlag mit folgender Adressierung durch die Wahlämter versendet und für den Versand innerhalb Deutschlands ausreichend frankiert:
Auswärtiges Amt
für Botschaft/ Montevideo
Kurstraße 36
10117 Berlin
Die Botschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass der Kurierweg nicht unbedingt schneller ist als der gewöhnliche Postweg. Die Entscheidung, den Kurierweg mitzubenutzen oder nicht, liegt allein bei
der/dem Wahlberechtigten.
Bei Mitbenutzung des amtlichen Kurierwegs und ggf. Übernahme der Weiterleitung von Wahlunterlagen an die/den Wahlberechtigte/n ist die Haftung des Auswärtigen Amts für Verlust, Beschädigung oder verzögerte
Beförderung oder Zustellung der Wahlunterlagen ausgeschlossen. Eine Nachverfolgung der Sendung ist nicht möglich.