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Hilfe für deutsche Staatsangehörige in Notfällen

Rettungsring an einer Wand

Rettungsring, © colourbox.de

Artikel

In dringenden Notfällen steht Ihnen die deutschen Botschaft in Uruguay außerhalb der Dienstzeit mit einem Bereitschaftsdienst zur Verfügung. Weitere Informationen, wie die deutschen Botschaft Sie in Notfällen unterstützen kann, finden Sie hier.


Allgemeine Hinweise


In Notfällen steht Ihnen die deutsche Botschaft beratend zur Seite.
Die Öffnungszeiten der Botschaft und weitere Hinweise zur Erreichbarkeit entnehmen Sie dem Bereich Adresse und Öffnungszeiten (link)
Bitte beachten Sie, dass der Bereitschaftsdienst nur für dringende Notfälle, die ein umgehendes Tätigwerden erfordern, zur Verfügung steht. In allen anderen Fällen bitten wir um Kontaktaufnahme innerhalb der regulären Öffnungszeiten.
Wir bitten Sie zu bedenken, dass der Bereitschaftsdienst vorrangig Hilfe zur Selbsthilfe leisten kann. Er ist häufig von Entscheidungen oder Informationen deutscher oder uruguayischer Behörden/Institutionen abhängig, die außerhalb der üblichen Öffnungszeiten in der Regel nicht erreichbar sind. Dieser Umstand schränkt die Hilfsmöglichkeiten des Bereitschaftsdiensts ein.
In dringenden Notfällen erreichen Sie den Bereitschaftsdienst unter der Nummer (00598) (0)99642859
Geld oder Papiere verloren? Was tun bei Diebstahl? Wie erhalte ich einen neuen Pass? Wie komme ich wieder an Geld? Wie kann ich Kontakt zu meiner Familie in Deutschland aufnehmen? Hier finden Sie Hinweise, welche Schritte in diesem Fall zu unternehmen sind.

Kontaktaufnahme zu Angehörigen in Deutschland


Sie verfügen über kein Mobiltelefon mehr oder Ihr Guthaben ist erschöpft?
In diesen Fällen ist die Kontaktaufnahme zu Angehörigen in Deutschland per R-Gespräch möglich. Dabei trägt der Angerufene die Kosten des Gesprächs. Ausführliche Informationen finden Sie dazu auch unter www.telekom.de/r-gespraech.
R-Gespräche können unter der Nummer 900 99 00 49 (Zentrale der deutschen Telekom) vermittelt werden:
• Nach der Begrüßungsansage werden Sie gebeten, die Telefonnummer des gewünschten Gesprächspartners in Deutschland zu nennen
• Das System fordert Sie auf, Ihren Namen zu nennen
• Die Verbindung wird aufgebaut: Der Angerufene bekommt den Namen des Anrufers und die Kosten des R-Gesprächs angesagt
• Ist der Angerufene mit der Übernahme der Kosten des Gesprächs einverstanden, wird die Verbindung hergestellt

Diebstahl oder Verlust von Ausweisdokumenten


Beim Verlust von Ausweisdokumenten, Bankkarten und/oder Geld sollte in jedem Fall eine polizeiliche Verlustanzeige aufgegeben werden. Diese benötigen Sie sowohl zur Vorlage bei Versicherungen als auch für die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments. Sie können die Verlustanzeige bei jeder Polizeidienststelle aufgeben. Formulierungshilfen für die Anzeige in deutscher und spanischer Sprache finden Sie unten bei den weiterführenden Informationen. Diese können Sie bereits ausgefüllt zur Polizeidienststelle mitbringen, um die Kommunikation und Aufnahme der Anzeige zu erleichtern.
Soweit Ihr Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion verloren gegangen oder entwendet worden ist, sollten Sie die Online-Funktion sperren lassen. Dies ist unter der Nummer 0049 116 116 möglich. Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde.
Gemäß geltender uruguaischer Luftsicherheitsbestimmungen ist generell ein gültiger Reisepass zur Beförderung notwendig
Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung eines Reisedokuments nur möglich ist, sofern Ihre Identität zweifelsfrei feststellbar ist. Hierzu muss eine Identitätsprüfung über die zuständigen inländischen Behörden erfolgen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Ausstellung des vorläufigen Reisepasses unter Umständen nicht am selben Tag erfolgen kann. Am Abend, Wochenenden oder Feiertagen entfällt die Möglichkeit der Identitätsprüfung in der Regel, da die inländischen Behörden nicht erreichbar sind. Ein vorläufiger Reisepass kann daher frühestens am darauffolgenden Werktag während der üblichen Öffnungszeiten ausgestellt werden.
Deutsche Auslandsvertretungen sind keine Führerscheinbehörden und können Ihnen einen abhanden gekommenen Führerschein nicht ersetzen. Bitte wenden Sie sich hierzu an die zuständige Führerscheinbehörde an Ihrem deutschen Wohnsitz.
Ein Rückflug, der möglicherweise mangels eines Ausweisdokuments verloren geht, oder zusätzliche Ausgaben für den verlängerten Aufenthalt rechtfertigen keine Schadensersatzansprüche gegen die Auslandsvertretung oder die Bundesrepublik Deutschland.

Bargeldbeschaffung


Die Deutsche Botschaft leistet reisenden Deutschen in finanziellen Schwierigkeiten Hilfe zur Selbsthilfe. Die Botschaft vergibt jedoch keine Darlehen.


Bargeldbeschaffung über Western Union oder MoneyGram

• Agenturen in Uruguay
In Uruguay gibt es ein dichtes Netz von Agenturen von Western Union und MoneyGram. Diese sind unter den folgenden Links zu finden:
- Western Union:
http://locations.westernunion.com/search?searchType=addr&country=UY&t=&q=&street=&city=&postal=&services=moneyTransfer&ref=results

- MoneyGram:
https://www.pinoy-ofw.com/directory/moneygram-locations-in-uruguay-18248.html

• Verfahren von Western Union
Das Geld wird entweder durch das Kreditinstitut des Geldempfängers per Blitzüberweisung an Western Union Uruguay oder online transferiert oder in einer der Geschäftsstellen der ReiseBank bar eingezahlt. Die ReiseBank ist Partnerbank der Western Union in Deutschland. In ganz Deutschland gibt es zahlreiche Geschäftsstellen der ReiseBank. Diese sind unter dem Link https://www.reisebank.de/standortsuche zu finden. Nach Einzahlung des Geldes in Deutschland steht der auszuzahlende Betrag bereits nach wenigen Minuten bei allen Western Union-Filialen in Uruguay zur Verfügung.

• Verfahren von MoneyGram
Das Geld kann online, per Mobiltelefon oder in den Filialen von MoneyGram versendet und empfangen werden. Weitere Informationen zum Verfahren finden sich unter dem folgenden Link:
http://moneygram.de/alle-serviceangebote


Kredit-/Bankkarte sperren lassen


EC-Karten aller deutschen Banken und Sparkassen müssen bei der jeweiligen Hausbank gesperrt werden (allg. Sperrrufnr: 0049-1-805-021021 oder 0049-116116). Unter folgenden Telefonnummern können Sie Ihre Kreditkarten sperren lassen: 0049-69-79331910 (EUROCARD/MASTERCARD und VISA) und 0049-69-97972000 (American Express). American Express Traveller Cheques können bei der Geschäftsstelle in Montevideo (C/ San José 930, Tel.: 2902 0829) gesperrt werden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die deutschen Auslandsvertretungen nicht die Kosten für Ihren weiteren Aufenthalt vor Ort oder eine Weiterreise übernehmen können.

Sperrung von Bankkarten, Personalausweisen, SIM-Karten


Bei Verlust von EC- oder Kreditkarten sollten Sie diese umgehend sperren lassen. Die Sperrung von Kreditkarten ist unter der zentralen Rufnummer 0049 116 116 oder natürlich bei Ihrer Bank/Ihrem Kreditkartenanbieter direkt möglich.
Einige Kreditinstitute bieten im Falle des Kartenverlusts auch sogenannte Emergency Cash Überweisungen oder Emergency Cash Auszahlungen an. Informationen hierzu finden Sie unter Bargeldbeschaffung (oben)
Soweit Ihr Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion verloren gegangen oder entwendet worden ist, sollten Sie auch die Online-Funktion sperren lassen. Informationen hierzu finden Sie unter Diebstahl/Verlust von Ausweisdokumenten (oben)
Die Sperrung von SIM-Karten bei einem abhanden gekommenen Mobiltelefon ist ebenfalls mittels der zentralen Rufnummer 0049 116 116 oder bei Ihrem Netzanbieter direkt möglich.

Krankheit oder Unfall


Wir empfehlen Ihnen, unbedingt vor der Reise Ihren Versicherungsschutz zu überprüfen. Gegebenenfalls ist der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sinnvoll.
Anbieter wie etwa der ADAC unterstützen ihre Mitglieder entsprechend des jeweiligen Versicherungsschutzes bei verschiedenen Punkten wie etwa dem Krankenrücktransport, der Hotelunterbringung oder Mietwagenbeschaffung.
Im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit können Ihnen die deutschen Auslandsvertretungen helfen:
• einen deutschsprachigen Arzt oder Krankenhaus zu finden
• Ihre Angehörigen zu informieren
• schnelle Überweisungswege aufzuzeigen: s. Bargeldbeschaffung
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Auslandsvertretungen keine offenen Krankenhaus- oder Arztrechnungen begleichen und keine Einweisungen für dritte Personen vornehmen können.
Weiterführende Informationen der einzelnen Auslandsvertretungen z.B. zu deutschsprachigen Ärzten oder Krankenhäusern vor Ort finden Sie unten.

Festnahme


Wenn ein deutscher Staatsangehöriger in Uruguay festgenommen wurde, wird die zuständige deutsche Auslandsvertretung über die Festnahme unterrichtet, sofern der Festgenommene dies wünscht. Die Auslandsvertretung lässt dem Betroffenen dann umgehend Informationsmaterial zum uruguayischen Rechtssystem sowie eine Liste deutschsprachiger Rechtsanwälte im jeweiligen Amtsbezirk zukommen.
Der Festgenommene hat die Möglichkeit, von der Haftanstalt aus Kontakt zur zuständigen deutschen Auslandsvertretung aufzunehmen. Auf seinen ausdrücklichen Wunsch hin veranlasst die Auslandsvertretung die Benachrichtigung der Angehörigen über die Festnahme in Uruguay. Wir bitten die Angehörigen um Verständnis, dass wir aus Datenschutzgründen ohne das Einverständnis der festgenommenen Person keine Auskünfte geben dürfen.
Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass die Auslandsvertretungen keine anwaltlichen Tätigkeiten oder Beratungen übernehmen, Anwälte beauftragen oder die entsprechenden Kosten übernehmen können. Ebenso können sie keine Übersetzungs- oder Dolmetscherdienste leisten, Bußgelder, Strafen oder Kautionen übernehmen oder Einfluss auf das strafrechtliche Verfahren ausüben.
Informationen zu deutschsprachigen Rechtsanwälten im Amtsbezirk der einzelnen Auslandsvertretungen finden Sie unten.

Todesfall


Ein Todesfall in der Familie oder im Freundeskreis ist immer mit großen seelischen Belastungen für die Hinterbliebenen verbunden. Ein Todesfall im Ausland wird noch verkompliziert durch zahlreiche Formalitäten, die oft sehr zügig erledigt werden müssen. Die deutschen Auslandsvertretungen sind bestrebt, Angehörigen in dieser schwierigen Phase mit Rat und Tat zu Seite zu stehen.
Wir raten Ihnen, bei einem Todesfall Kontakt zur Botschaft aufzunehmen, die Sie mit den relevanten Informationen – etwa zu Überführung oder Formalitäten wie dem Erhalt einer Sterbeurkunde – unterstützen kann.
Deutsche und uruguayische rechtliche Regelungen im Hinblick auf die Überführung können abweichen. Wir empfehlen daher, sich vorab hierzu zu erkundigen, wenn Sie eine Überführung nach Deutschland wünschen.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass Bestattungsinstitute nur von den Angehörigen selbst beauftragt werden können und die deutschen Auslandsvertretungen die Kosten für eine Bestattung vor Ort oder eine Überführung nach Deutschland nicht übernehmen können.

Reise- und Sicherheitshinweise Uruguay


Hier finden Sie die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.
Reise- und Sicherheitshinweise

Nützliche Informationen


Informationen des Auswärtigen Amts zu Notfällen
Allgemeine Informationen des Auswärtigen Amts zu Todesfällen deutscher Staatsangehöriger im Ausland

Weitere Informationen

Hier finden Sie eine Liste von in unserem Amtsbezirk tätigen Anwälten und Notaren

Liste von Anwälten und Notaren

Stand: November 2017 Die Deutsche Botschaft leistet reisenden Deutschen in finanziellen Schwierigkeiten Hilfe zur Selbsthilfe. Die Botschaft vergibt jedoch keine Darlehen. Bargeldbeschaffung über…

Tipps und Erläuterungen für Reisende in finanziellen Schwierigkeiten

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