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Pässe und Personalausweise

Reisepass

Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, © dpa

Artikel

Deutsche Staatsangehörigkeit

Deutsche Reisepässe werden nur deutschen Staatsangehörigen ausgestellt.

Informationen zur deutschen Staatsangehörigkeit finden Sie hier.


Wichtiger Hinweis

Für folgende Angelegenheiten muss ein Termin vereinbart werden:

- für die Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweises

- für die Beantragung eines Visums

- in sonstigen konsularischen Angelegenheiten (Beglaubigungen, Bescheinigungen, Namenserklärungen, Staatsangehörigkeitsfragen oder konsularische Beratung).
​​​​​​​Terminvereinbarung


Vor der Beantragung eines deutschen Reisepasses muss geklärt werden, welchen Namen Sie nach deutschem Recht tragen. Wenn Sie eine deutsche Geburtsurkunde besitzen, steht der Name in der Regel fest. Wenn Sie nur eine ausländische Geburtsurkunde besitzen, dann ist der dort eingetragene Name nicht immer nach deutschem Recht gültig.

Es kann sein, dass nach deutschem Recht noch gar kein Name besteht und erst erklärt werden muss. Es kann auch sein, dass nach deutschem Recht ein Name feststeht, aber nicht mit dem Namen übereinstimmt, der in der ausländischen Geburtsurkunde eingetragen ist. Dann ist in unter Umständen eine Änderung des Namens nach deutschem Recht möglich. Auch dies erfordert eine separate Erklärung.

Antragsteller, die keine deutsche Geburtsurkunde oder Namensbescheinigung besitzen, beachten bitte die Informationen zu Namenserklärung/Geburtsanzeige auf der Homepage der Botschaft. Sollten Sie Zweifel haben, bitten wir Sie, sich über das Kontaktformular an das Konsulat zu wenden, bevor Sie einen Termin buchen.

Informationen zu häufigen Konstellationen erhalten Sie hier


Der Kinderreisepass wurde zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Vor dem 1. Januar 2024 ausgestellte bzw. beantragte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig.


Merkblätter

Bevor Sie einen Termin für die Beantragung eines neuen deutschen Reisepasses bei der Botschaft vereinbaren, lesen Sie sich bitte das auf Sie zutreffende Merkblatt durch.

Bitte legen Sie bei Antragstellung alle Unterlagen im Original und einfacher Kopie vor. Die Originale erhalten Sie umgehend zurück.

Merkblatt zur Beantragung/Neuausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises

Merkblatt zur Änderung des Wohnortes im Reisepass


Auf der Internetseite des uruguayischen Verbands der Übersetzer finden sie vereidigte Übersetzer

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Formulare

Passantrag für Volljährige und verheiratete Minderjährige (pdf)

Passantrag für Minderjährige (pdf)

Zusatzformular zur effektiven Staatsangehörigkeit für Doppelstaater (pdf)

Antrag auf Wohnortänderung (pdf)

Gebühren

Bitte beachten Sie, dass die Gebühren in uruguayischen Pesos zum Tageskurs der Zahlstelle der Botschaft in bar oder mit Kreditkarte (MasterCard, Visa) zu zahlen sind.

Gebühren für deutsche Ausweisdokumente


Hinweis für Argentinien-Reisende

Deutsche Staatsangehörige mit einem gültigen biometrischen Reisepass benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu 90 Tagen als Tourist kein Visum. Eine Einreise mit einem vorläufigen deutschen Reisepass ist nur mit einem gültigen Visum möglich. Weitere Informationen erhalten Sie hier oder bei der für ihren Wohnort zuständigen argentinischen Auslandsvertretung in Deutschland.



Wichtiger Hinweis für USA-Reisende

Nur der biometrische Reisepass berechtigt zur Teilnahme am Visa-Waiver-Programm der Vereinigten Staaten von Amerika (d.h. zur visumfreien Einreise in die USA). Er kann auch für Kinder ausgestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes für die Vereinigten Staaten von Amerika

Hinweise zum Ausfüllen des ESTA-Antragsformulars finden Sie hier. Beim Feld „ID-Nummer“ im Antragsformular ist die Personalausweisnummer (im deutschen Personalausweis rechts oben zu finden) einzutragen. Sollten Sie keinen deutschen Personalausweis besitzen, so ist „DOESNOTAPPLY“ einzutragen.

Sofern Sie Ihren Reisepass verloren haben und auf direktem Wege nach Europa zurück fliegen, kann die Botschaft einen Reiseausweis zur Rückkehr ausstellen. Sollten Sie jedoch über die USA oder Kanada nach Europa zurück fliegen oder Ihre Reise in andere Länder fortsetzen wollen, so benötigen Sie einen vorläufigen Reisepass, dessen Ausstellung erst nach Einholung einer Ermächtigung der Passbehörde ihres Wohnorts erfolgen kann.

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