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Führungszeugnis

Führungszeugnis, © Stephan Jansen/dpa
Zur Beantragung einer längerfristigen Aufenthaltsgenehmigung in Uruguay wird in der Regel ein Führungszeugnis mit Apostille benötigt.
Im Ausland lebende Personen können beim Bundesamt für Justiz ein Führungszeugnis beantragen. Informationen des Bundesamts für Justiz finden Sie hier:
Die für den Antrag erforderliche Beglaubigung der Unterschrift des Antragstellers kann durch die Botschaft erfolgen. Eine persönliche Vorsprache ist zwingend erforderlich. Die Gebühren für die Unterschriftsbeglaubigung betragen 56,43 EUR. Alle Gebühren sind zahlbar in uruguayischen Pesos zum Tageskurs der Zahlstelle der Botschaft.
Die Gebühren für das Führungszeugniss in Höhe von 13,00 EUR sind vor Ausstellung direkt an das Bundesamt für Justiz zu überweisen. Über die Gebühr für die Apostille in Höhe von 25,00 EUR erhalten Sie im Anschluss an die Ausstellung einen separaten Kostenbescheid.
Erfahrungsgemäß ist für die Ausstellung eines Führungszeugnisses durch das Bundesamt für Justiz mit einer Bearbeitungszeit von 6-8 Wochen zu rechnen.