Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Merkblatt zur Änderung des Wohnortes im Reisepass

22.08.2023 - Artikel

Stand: August 2023

Die Änderung des Wohnortes im Reisepass ist erforderlich, wenn der Inhaber sich in Deutschland abgemeldet und seinen Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegt hat.
Für die Wohnortänderung im Reisepass sind bei persönlicher Vorsprache folgende Unterlagen im Original und einfacher Kopie vorzulegen:
• 1 ausgefülltes Formular für den Antrag auf Wohnortänderung (auf der Homepage herunterzuladen)

• Deutscher Reisepass/Kinderreisepass

• Abmeldebescheinigung aus Deutschland (sofern der letzte im Reisepass eingetragene Wohnort in Deutschland war)

• uruguayische Cédula de Identidad

• Adressnachweis Uruguay (Strom-, Telefon-, Wasser-, Gasrechnung auf Namen des Antragstellers)


Hinweis:
Eine Anmeldung bei der Botschaft im melderechtlichen Sinne ist nicht möglich. Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich in der elektronischen Krisenvorsorgeliste einzutragen, was insbesondere für den Krisenfall empfehlenswert ist. Bitte informieren Sie sich hierzu auf der Homepage der Botschaft.

Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich, Sie müssen sich jedoch persönlich innerhalb der konsularischen Sprechzeiten vorstellen.


Dieses Merkblatt wird ständig aktualisiert, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Einzelfall behält sich die Botschaft vor, auf die Vorlage weiterer Unterlagen zu bestehen.

nach oben